Kulturbunter Newsletter Februar 2025

Liebe Kulturbunte,

Wie im letzten Newsletter angekündigt, gibt es unter Kulturbunt – konkret diesmal wieder viele Informationen für unsere Arbeit. Besonders sollten wir
  • die Bescheide zu den Asylbewerberleistungen prüfen,
  • es gibt längere Widerspruchsfristen und
  • Informationen zu beachten bei Familiennachzug,
  • Identitätsklärung,
  • für syrische Geflüchtete,
  • finanzielle Unterstützung bei anwaltlicher Beratung und
  • die Bezahlkarte.
Schaut mal drüber! Vielleicht verbirgt sich das eine oder andere Nützliche für Euch, und die eine oder andere gute Nachricht unter den schlechten.
Und … Diese T-Shirts vom Martin-Luther-King-Tag am 20. Januar sprechen auch zu uns in Bodenheim:
Trotz Widerständen auf dem Papier und in den Köpfen unseren Traum von einer gerechten Welt
weiter träumen und nicht schweigen!
 
Kulturbunte Grüße

Manuela

Kulturbunt – coming soon …

Jeden Mittwoch, 17:00 – 19:00 Uhr, Mittwochstreff im Haus der Vereine

19.02., 19:00 – 21:00 Uhr Runder Tisch im Haus der Vereine

26.02, 19:00 Uhr, Erfahrungs- und Ideenaustausch mit Jane Tooby von Space4U (Flüchtlingsorganisation in Cardiff, Wales) im Haus der Vereine per ZOOM für alle Interessierten

22.03., 09:30 Uhr, Kulturbunte Beteiligung am Dreckweg-Tag, Treffpunkt am Bauhof
Bodenheim

UND SCHON MAL VORMERKEN:

02.04.
, 17:00 – 19:00 Uhr, Kennenlernen und feiern des Zuckerfestes beim Mittwochtreff

19:00 – 21:00 Uhr Runder Tisch im Haus der Vereine

27.04. Puppenspiel „Hannah und Hans“ im Haus der Vereine

Wer Fragen zur Einbürgerung hat, kann sich ab sofort an Chris Lidy wenden.
Sie ist qualifizierte Einbürgerungslotsin von Passt[t]genau, dem Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte. Bei Interesse bitte Email an kulturbuntes@bodenheim.de!
Kulturbunt – Kinder & Jugendliche …
Regelmäßig am Mittwoch parallel zum Treff (17:00 – 19:00 Uhr) findet Birgits Hausaufgaben- und Lernhilfe statt. Einfach mit Euren Fragen und Unterlagen kommen!

Die nächsten Veranstaltungen des VG-Jugendbüros sind
Donnerstag, 30.01.25.,16:30 – 18:30 Uhr Pizza backen (ab 6 Jahre)
Dienstag, 04.02., 16:30 – 18:00 Uhr Cocktails mischen (alkoholfrei, ab 8 Jahre)
Dienstag, 11.02., 16:30 – 18:30 Uhr Kreppel backen (an 6 Jahre)
Freitag, 21.02., 14:10 – 17:05 Uhr Fahrt ins Fastnachtsmuseum nach Mainz (ab 6 Jahre)
Dienstag, 25.02., 16:30 – 18:30 Uhr Fastnachtsmasken basteln (ab 6 Jahre)
Anmeldung zu allen Veranstaltungen hier.
     
Der regelmäßige Jugendtreff in Bodenheim (Dollesplatz 11) findet jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag, 16:30 – 21:00 Uhr, statt und ist offen für alle Jugendlichen im Alter von 10–16 Jahren. Mehr Infos und das Programm findet Ihr hier.

Taschengeldbörse: Hier könnt Ihr Euch etwas dazuverdienen! Mehr Infos findet Ihr hier.
Kulturbunt – Garten …

ruht bis Frühjahr 2025.
Kulturbunt – aktiv …
 
Am 15.01. fand unser alljährliches „Helferessen“ statt, mit dem allen Aktiven und Unterstützenden Dank für ein volles Jahr 2024 gesagt werden sollte. Knapp 40 folgten der Einladung ins Il Siciliano und verbrachten bei leckerem italienischem Essen ein paar Stunden ohne Arbeit und Sorge (Fotos oben).

Kulturbunt – konkret
+++ Urteile & Entscheidungen +++ Gesetze +++ Arbeitshilfen +++ Infos +++ Veranstaltungen

 

Urteile & Entscheidungen

Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise
Laut Rundschreiben des Integrationsministeriums RLP sollen – anders vom Bundesgesetzgeber vorgesehen – die rheinland-pfälzischen Leistungsbehörden einen vollständigen Leistungsausschluss von hilfsbedürftigen Personen nach § 1 Abs. 4 Satz Nr. 1 und 2 AsylbLG zwingend vermeiden. Überbrückungsleistungen sind zeitlich bis zur tatsächlichen Ausreise oder der zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts zu gewähren. Details im Rundschreiben vom 05.12.2024 hier.

Absenkung der Leistungssätze für Asylbewerber:innen
laut  Rundschreiben vom 25.11.2024  des Integrationsministeriums RLP an die kommunalen Leistungsbehörden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte AsylbLG-Leistungssätze, die ab 01.01.2025 gelten. Die Leistungssätze fallen 2025 niedriger aus als 2024 und zwar – je nach Regelbedarfsstufe – pro Monat zwischen 19 € und 13 € niedriger bzw. zwischen 10 € und 6 € bei Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG. Eine Übersicht zur Höhe der Leistungen nach Bedarfsstufe und Abteilung findet sich in den Anlagen 2-4 zum Rundschreiben.

Laut Rechtsanwalt Volker Gerloff aus Berlin ist dies gesetzeswidrig, und den Bescheiden mit abgesenkten Leistungssätzen sollte widersprochen werden: „Die Regelsätze [des SGB II/XII] gehen dagegen in eine Nullrunde, da § 28a Abs. 5 SGB XII eine Besitzstandsregelung enthält, die bei Minusentwicklungen eine Nullrunde anordnet. Das BMAS meint nun, dass diese Besitzstandsregelung im AsylbLG nicht gelte. Allerdings sagt § 3a Abs. 4 S. 1 AsylbLG: „Die Geldbeträge … werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der Veränderungsrate nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach § 40 Satz 1 Nummer 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fortgeschrieben.“. Die Veränderungsrate nach § 28a SGB XII beträgt diesmal aber – wegen Absatz 5 der Norm – Null. Aus der Fortschreibungsverordnung (RBSFV 2025) ergibt sich nichts Anderes. Die neuen §-3-Bescheide ab dem 01.01.2025 sollten wegen zu niedriger Bedarfssätze angegriffen werden!“ Mehr dazu hier.

Neue Entwicklung zu Drittstaatenverfahren Griechenland und Italien
Laut mehrerer Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte dürfen Asylanträge als unzulässig abgelehnt werden und die folgenden Personengruppen abgeschoben werden:
1) männliche Schutzberechtigte, die allein nach Griechenland zurückkehren sollen und jung, gesund und arbeitsfähig sind,
2) alleinstehende, erwerbsfähige und vulnerable international Schutzberechtigte, die nach Italien zurückkehren sollen.
Unterstützungsmöglichkeiten unsererseits sind begrenzt und beschränken sich hauptsächlich darauf, den Betroffenen Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen in Griechenland und Italien zur Verfügung stellen.
Details finden sich hier.


Gesetze

Staatsangehörigkeitsgesetz
Zum 27.06.2024 ist die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten: Während die für die Einbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit erheblich abgesenkt wurde, wurden die Anforderungen an andere Einbürgerungsvoraussetzungen erhöht. Dies gilt insbesondere für die Unabhängigkeit von Sozialleistungen. Gleichzeitig wurden die Entstehung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten durch die Einbürgerung grundsätzlich zugelassen, die Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern gänzlich gestrichen und einigen älteren und schon lange in Deutschland lebenden Migrant:innen Einbürgerungserleichterungen z.B. beim Nachweis von Deutschkenntnissen zugestanden. Details im Factsheet hier.

 

Arbeitshilfen

Arbeitsmarktzugang und dessen Förderung für Geflüchtete
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und –förderung für Geflüchtete für Mitarbeitende von Arbeitsagentur und Jobcentern herausgegeben. Er gibt einen Überblick über den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und die Förderinstrumente nach dem SGB II und SGB III, die dafür genutzt werden können. Er enthält auch Nützliches für die Beratung von Menschen mit Fluchtbiographie allgemein. Beispielsweise:
Übersicht über Aufenthaltstitel und andere „Aufenthaltspapiere“
Zuständigkeit für Beratung und Vermittlung (Arbeitsförderung)
Förderinstrumente nach SGB II, nach SGB III und BAFÖG
Integrationskurs und berufsbezogene Sprachförderung
Kontaktdaten für
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Kontaktmöglichkeiten für Beratungsstellen vor Ort

 

Veränderte Fristen bei der Erhebung von Widersprüchen
Zum 01.01. 2025 ändert sich die sog. Zugangsfiktion. Sie regelt, wann ein Bescheid bei Bürger:innen als „zugegangen“ gilt (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB X). Bisher betrug sie 3 Tage, ab Januar sind es 4 Tage, weil im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Daraus ergeben sich Änderungen für die Berechnung der Widerspruchsfristen. Harald Thomé hat dazu eine Berechnungshilfe erstellt.

Neue Checklisten zum Familiennachzug
Der Informationsverbund Asyl & Migration hat als Handreichung für die Beratungspraxis neue Checklisten zum Familiennachzug zu verschiedenen Gruppen von schutzberechtigten Personen veröffentlicht. Sie enthalten Informationen zu den wichtigsten Voraussetzungen, die für den Familiennachzug zu den folgenden Personengruppen gelten:
o   zu Personen mit Flüchtlingsanerkennung (Checklisten 1–4)
o   zu Personen mit subsidiärem Schutz (Checklisten 5–8)
o   zu Personen, die im Rahmen des Resettlement-Verfahrens aufgenommen wurden (Checklisten 9–12)
o   zu Personen mit Abschiebungsverbot und Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Checklisten 13–15)

Passbeschaffung & Identitätsklärung
Mit der Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung sind Sanktionen aufgrund der (vermeintlichen) Nichtmitwirkung verbunden. Diese haben gravierende Auswirkungen auf den Aufenthalt und die soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Betroffenen, wie z.B. Arbeitsverbote, Einschränkung von Sozialleistungen oder etwa die Nichtverlängerung oder -erteilung von Aufenthaltstiteln. Aktuelle Informationen und eine Arbeitshilfe finden sich hier.

Hinweise für syrische Geflüchtete und ihre Berater:innen
Pro Asyl hat einige Hinweise zusammengestellt, die es nach dem Sturz der Assad-Diktatur zu beachten gilt. Die Hinweise finden sich hier, Kurzhinweise u.a. zu Reisemöglichkeiten und Bestand des Aufenthaltstitels gibt es auch auf Deutsch, Arabisch und Kurmancî.

Neues Lernmaterial zur Berufssprache: Lager und Logistik
Das vhs-Lernportal hat einen weiteren Berufssprachkurs entwickelt: ein digitales Lese- und Schreibtraining für Mitarbeiter*innen in Warenlagern. Menschen, die kurze Texte lesen und verstehen. sowie kurze Sätze schreiben können oder Deutschkenntnisse ab A2-Niveau besitzen, finden hier rund 200 interaktive Übungen, um das Fachvokabular zu üben und den Umgang mit Formularen, Listen und Lagerpapieren zu trainieren.


Infos

Beratungshilfe für anwaltliche Beratung
Für die Beantragung von Beratungshilfe für anwaltliche Beratung gibt es einen neuen kostenlosen Online-Dienst des Bundesministeriums der Justiz. Auf der Homepage können die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe in einem Vorab-Check geprüft werden sowie der Antrag auf Beratungshilfe digital gestellt werden.

Ergebnis des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP Afghanistan)
Nach dem Evakuierungsversagen im August 2021 wollte die Bundesregierung über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP Afghanistan) seit Oktober 2022 monatlich ca. 1.000 besonders gefährdete Afghan:innen (Frauen- und Menschenrechtsaktivist:innen, Angehörige religiöser Minderheiten, LSBTIQ*-Personen sowie Familienmitglieder von Angehörigen der genannten Personengruppen) in Deutschland aufnehmen. Mehr als 24 Monate sind seitdem vergangen und mehr als 24.000 begünstigte Personen hätten seitdem über das BAP Afghanistan eingereist sein müssen. Stattdessen wurden in den über zwei Jahren seiner bisherigen Laufzeit ganze 734 Personen aufgenommen. Das Büro der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hat in einem Vermerk diese und weitere sich aus der Antwort der Bundesregierung ergebende Daten und Fakten zum BAP Afghanistan zusammengetragen, das mit Ende der Ampel-Koalition nun wohl endgültig vor dem Aus steht. Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.
Und wer noch einmal nachlesen will, welche Hoffnungen im Zusammenhang mit dem BAP Afghanistan enttäuscht und welche Nöte statt dessen fortgeschrieben wurden, der/dem sei der
hier verlinkte Artikel empfohlen im Nachrichtenportal t-online.

Soziale Isolation und Einsamkeit bei Geflüchteten in Deutschland
Ein Forschungsbericht des BaMF zum ThemaSoziale Isolation und Einsamkeit bei Geflüchteten in Deutschlandkommt zu den folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Geflüchtete sind stärker von Beziehungsarmut (Fehlen enger Beziehungen) betroffen und fühlen sich häufiger einsam als andere Bevölkerungsgruppen. Dabei sind geflüchtete Männer häufiger als andere Bevölkerungsgruppen ohne jegliche engen Bezugspersonen, während geflüchtete Frauen vergleichsweise selten enge Bezugspersonen außerhalb ihrer Familie haben.
  • Geflüchtete Frauen sind häufiger von Kontaktarmut (Fehlen von Kontakten zu nicht verwandten Personen) betroffen als geflüchtete Männer.
  • Ältere Geflüchtete und Geflüchtete mit niedrigem formalem Bildungsstand sind einem erhöhten Risiko auf sozialer Isolation ausgesetzt. Neben mangelnden Deutschkenntnissen stehen Diskriminierungserfahrungen bei Geflüchteten in einem deutlichen Zusammenhang mit dem Gefühl sozialer Einsamkeit.
  • Zu den wichtigsten Faktoren, die sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenwirken können, zählt die Erwerbs- und Ausbildungspartizipation der Geflüchteten.
Geflüchtete Frauen, ältere Geflüchtete und Geflüchtete mit einem niedrigen formalen Bildungsstand lassen sich demnach als besonders vulnerable Gruppen und somit als Zielgruppen potenzieller Interventionen erachten.  Ansatzpunkte für entsprechende Maßnahmen  liegen, wie ebenfalls aus den Ergebnissen der Untersuchungen abgeleitet werden kann, in den Bereichen Deutschkenntnisse und Sprachkurse, Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie [Programme und Initiativen, die sich gegen] Diskriminierung[en von Geflüchteten richten].“

Steigender Anteil der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte in Rheinland-Pfalz 2023
Der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte in RLP lag Ende 2023 bei ca. 28% und ist gegenüber 2022 (27 Prozent) erneut angewachsen. Einen ausländischen Pass hatten 15% aller Rheinland-Pfälzer:innen. Die Zahl der Einbürgerungen war so hoch wie noch nie zuvor in der Geschichte des Landes: 10.825 Menschen haben 2023 in RLP die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (gegenüber 9.098 Menschen im bisherigen Rekordjahr 2022). Außerdem auffallend und wichtig für alle Debatten um die demografische Entwicklung: Das Durchschnittsalter der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte lag 2023 bei 33 Jahren (Männer) bzw. 36 Jahren (Frauen), das der Bevölkerung ohne Migrationsgeschichte bei 50 Jahren (Männer) bzw. 52 Jahren (Frauen). Mehr Details finden sich in der Infografik hier. Diese Entwicklung deckt sich mit der im gesamten Bundesgebiet, zu der Details vom BaMF hier hinterlegt und vom Hessischen Flüchtlingsrat hier nochmal aufgeschlüsselt sind.

Geringere Aufnahme von Schutzsuchenden in Rheinland-Pfalz 2024
Laut Pressemitteilung des Integrationsministeriums (
MKKFI) vom 07.01.2025 ist die Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden im RLP 2024 weiterhin zurückgegangen (insgesamt 9.643 Asylsuchende und 409 Personen im Rahmen von Sonderaufnahmeprogrammen). Das waren insgesamt 5.283 Personen weniger als 2023 (Rückgang um ca. 35%). Demgegenüber ist die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, allein von Ende 2023 bis Mitte 2024 um um 5% von 117,3 aus 122,6 Millionen Menschen angewachsen – Tendenz seitdem: weiter steigend!

Migrationsbericht 2023
Das BMI hat am 15.01.2025 den „Migrationsbericht 2023″ vorgestellt. Neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland enthält der Bericht u.a. Informationen über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. Einwanderungsgeschichte in Deutschland. Die wesentlichen Ergebnisse sind hier zusammengefasst, der Bericht 2023 in voller Länge findet sich hier.


Zusammenarbeit mit vier islamischen Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz
Am 20.12.2024 wurden Verträge unterzeichnet mit der DITIB Rheinland-Pfalz e. V., der Schura Rheinland-Pfalz. Landesverband der Muslime e. V., dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Rheinland-Pfalz e. V. und der Ahmadiyya Muslim Jamaat K. d. ö. R.. Sie sollen künftig das Zusammenleben und -wirken zwischen dem Land RLP und den vier Religionsgemeinschaften regeln. Infos dazu in einer Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vom 20.12.2024.
Schwerpunkte der Vereinbarungen sind unter anderem folgende Bereiche:
  • die wichtigsten islamischen Feiertage, zu denen eine Beurlaubung bzw. Freistellung von Schüler:innen, Beamt:innen sowie Angestellten des Landes erfolgen kann,
  • der islamische Religionsunterricht als sogenannte res mixta in Verantwortung der Vertragspartnerinnen und unter staatlicher Aufsicht und in deutscher Sprache durch Lehrkräfte, die neben der Bevollmächtigung durch die Vertragspartnerinnen auch durch ein wissenschaftliches Lehramtsstudium befähigt sein müssen,
  • der Aufbau einer Islamischen Theologie mit Professuren an der Universität Koblenz; Ziel ist die Ausbildung von Lehrkräften für den Islamischen Religionsunterricht,
  • die religiöse Betreuung und Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und anderen Einrichtungen in Trägerschaft des Landes, in denen die Freiheit entzogen wird,
  • die Möglichkeiten der Bestattung nach islamischem Vorschriften, soweit dies das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht ermöglicht. 
Zu den Verträgen gehört außerdem ein Schlussprotokoll, in dem u.a. das Bekenntnis der Vertragsunterzeichnenden zum Existenzrecht des Staates Israel enthalten ist und der Übergang zwischen dem derzeitigen Islamischen Religionsunterricht in modellhafter Erprobung und dem dann durch die islamischen Religionsgemeinschaften angebotenen Islamischen Religionsunterricht geregelt wird.

Einführung der Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz
In einem Rundschreiben vom 10.01.2025 informiert das Integrationsministerium (MKKFI) die Landkreise und kreisfreien Städte über die landeseinheitliche Ausgestaltung der Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie über die diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt eine Regelempfehlung zum monatlich abhebbaren Bargeldbetrag ab.
Kurze Zusammenfassung von PRO ASYL:
„Die Behörden müssen vor Einführung im Ermessenweg prüfen und dokumentieren, dass mit der Karte vor Ort auch tatsächlich eine Bedarfsdeckung im Einzelfall sichergestellt ist. Einschränkungen der Funktionalität der Karten (Restriktionen) können nicht beliebig umgesetzt werden, sondern bedürfen als staatliches Handeln in einem grundrechtssensiblen Bereich vielmehr einer separaten (verfassungs-)rechtlichen Rechtfertigung.
  • abhebbares Bargeld: 130 Euro pro Person und Monat als „Regelempfehlung“, für Kinder und Jugendliche im Ergebnis der volle Umfang des soziokulturellen Bedarfs
  • bundesweite Einsetzbarkeit der Karte
  • keinerlei Beschränkung beim online-Handel außer bei Money-Transfer-Services
  • Überweisungen und Lastschriften sind möglich
  • keine Einsichtnahme in den Guthabenstand durch die Behörde (!) mit Blick auf den Vermögensfreibetrag. Das darf nur im Wege der Mitwirkungspflicht verlangt werden.“
Ausführlichere Zusammenfassung und Kommentierung aus einer Email des Initiativausschusses vom 17.01.2025 hier.

Kein Hinweis gibt es bisher zur Frage, ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen ggf. Gebühren anfallen, die von den Inhaber:innen der Bezahlkarte zu tragen sind. Eine diesbezügliche Information wird wahrscheinlich in nächster Zeit vom MKKFI folgen.
 

Veranstaltungen

Kundgebung „Aufnahme statt Abschottung – Landesaufnahmeprogramm jetzt!“
Veranstalter:
Seebrücke Mainz
Zeit: Mittwoch, 29.01.2025, 13:00 – 14:00 Uhr (anlässlich der Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtages)
Ort: Mainz, Helmut-Kohl-Platz, gegenüber Landtag
Bitte Info und Flyer verteilen!

Online-Vortrag und Diskussion: „Am Autoritären Kipppunkt?“
Veranstalter:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und weiterer Partner*innen aus Schleswig-Holstein
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Am Ende eines für die Mehrheitsverhältnisse folgenreichen Landtagswahljahresund der rechtsprofilierten Neuaufstellung der EU und vor der Bundestagswahl stellt sich die Frage nach den künftigen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen nicht allein mit Blick auf die Zukunft der Migrationspolitik. Genderpolitiken, Rassismuskritik und Grundrechte werden zunehmend in Frage gestellt und ausgehöhlt. Gleichzeitig beschleunigt sich die Klimakatastrophe. Statt konsequent zu handeln, werden gesellschaftliche Konflikte von rechts bewusst forciert. Stets geht es darum, europäische Privilegien, imperiale Lebensweisen und etablierte Machtstrukturen zu erhalten. Steht jetzt, wie in Ungarn, den USA, Indien oder Italien, auch uns in Deutschland bevor, dass autoritäre Kipppunkte überschritten werden?“ Referent Prof. Dr. Maximilian Pichl von der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden.
Zeit: Mittwoch, 29.01.2025, 18:00 Uhr
Weitere Informationen zur kostenlosen Veranstaltung, Anmeldung und zum Versand der Zugangsdaten finden sich hier.

Digitaler Stammtisch zum Thema Bezahlkarte, Bundestagswahl und …
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP und Civi Kune RLP
Zeit: Donnerstag, 30.01.2025, 18:00 – 19:30 Uhr.
Weitere Informationen finden sich hier. Anmeldung erforderlich unter anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de.

Ausstellung „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“
Veranstalter: Öffentliche Anna Seghers-Bücherei in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Die Ausstellung möchte für die Bedeutung von demokratischen Werten und den aktiven Einsatz für Menschenrechte sensibilisieren. Sie möchte vor allem Jugendliche stärker dazu ermutigen, für eine offene Gesellschaft einzutreten und sich für die Gleichwertigkeit aller Menschen einzusetzen. Die wachsende Präsenz von Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in der Gesellschaft hat zu erschreckenden Gewaltakten, wie dem Anschlag in Hanau, geführt. Viele Menschen erleben täglich Diskriminierung und Gewalt, da sie von Rassist*innen und Rechtsextremen als ‚fremd‘ betrachtet werden. Die Ausstellung thematisiert die Gefahren, die der Rechtsextremismus für ein demokratisches und friedliche Zusammenleben darstellen. Sie beleuchtet die vielen Facetten, die rechtsextreme Einstellungen und Handlungen in Deutschland annehmen können – von unterschwelligen Vorurteilen bis hin zu offenen Gewalttaten. Ziel der Ausstellung ist es, über diese Themen aufzuklären und zu zeigen, wie sich gezielt für Demokratie eingesetzt werden kann.
Zeit: 04.02. – 26.04.2025
Ort: Mainz, Öffentliche Bücherei Anna Seghers, Anna-Seghers-Platz
Weitere Informationen finden sich hier und im angehängten Flyer.

   
   
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