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Urteile & Entscheidungen
Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.11.2025 (Az. 24 L 385/25) bekräftigt, dass ein Rechtsanspruch auf Ausstellung auf einer Fiktionsbescheinigung besteht, wenn durch einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder § 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG (sog. Fortgeltungsfiktion) ausgelöst wurde.
Eritrea: Neue Hinweise zur Passbeschaffung für eritreische Staatsangehörige des BMI an die Länder vom 20.01.2026
In dem Länderschreiben des BMI heißt es: „… Die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer bei eritreischen Staatsangehörigen ist weiterhin eine Prüfung im Einzelfall, ob eine Vorsprache bei der Botschaft zumutbar ist und ob ein Reiseausweis für Ausländer im jeweiligen Einzelfall ausgestellt wird.
Es bestehen keine tatsächlichen und rechtlichen Bedenken, eritreischen Staatsangehörige zur Vorsprache bei der Botschaft aufzufordern. Sollte die Person im weiteren Verfahren ausdrücklich und plausibel darlegen, vor Beantragung eines Nationalpasses eine Reueerklärung abgeben zu müssen, so ist weiterhin auf eine weitere Vorsprache bei der Botschaft zu verzichten. Ein genereller Verzicht auf Vorsprachen ist aufgrund der veränderten Ausstellungspraxis in den eritreischen Auslandsvertretungen in Deutschland nach den Erfahrungen der Ausländerbehörden nicht mehr geboten. Dies umfasst alle eritreischen Staatsangehörigen, unabhängig von Alter und Geschlecht.
… Dies bedeutet, dass zwar die Unzumutbarkeit der Abgabe der Reueerklärung fortbesteht, aber zunächst versucht werden muss, die Pflichten zur Passbeschaffung und Identitätsklärung zu erfüllen. Eine abverlangte Reueerklärung muss nicht abgegeben werden, aber sonstige Mitwirkungshandlungen sind vorzunehmen. …”
Noch mehr “sichere” Herkunftsländer und noch weniger “Verbindungskriterium”
Am 10.02.2026 hat das Europäische Parlament 2 Vorschlägen der Europäischen Kommission für Verordnungen zu Änderungen der neuen EU-Asylverfahrensverordnung zugestimmt:
1) Durch die Verordnung „in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene„ sollen folgende zusätzliche Länder als „sichere“ Herkunftsländer eingestuft werden: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Außerdem sollen auch die EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sichere“ Herkunftsländer geltenm, zu denen auch die Türkei gehört.
2) Durch die Verordnung „in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des ‚sicheren Drittstaats„ soll geregelt werden, dass es künftig ausreichen soll, dass eine Person durch einen Staat außerhalb der EU durchgereist ist oder eine Vereinbarung mit einem solchen Drittstaat besteht, um einen in der EU gestellten Asylantrag als unzulässig abzulehnen und die Person in den Drittstaat abschieben zu können. Dies bedeutet eine Aufweichung des bisher geltenden sog. Verbindungskriteriums. Die Konsequenzen lassen sich z.B. in dieser Pressemitteilung von PRO ASYL vom 20.05.2025 nachlesen.
Im nächsten Schritt muss nun noch der Rat der Europäischen Union den Änderungen zustimmen, womit aber zu rechnen ist.
Afghanistan: Zur Beschaffung von Pässen und Tazkiras für afghanische Staatsangehörige
Das BMI hat die Länder am 18.12.2025 über den „aktuellen Stand zum afghanischen Pass- und Ausweiswesen informiert (vgl. Erlass des Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 05.01.2025 „Aktueller Stand zum afghanischen Pass- und Ausweiswesen„):
„Eine Passbeantragung ist derzeit möglich in Deutschland beim Generalkonsulat München und wieder beim Generalkonsulat in Bonn, des Weiteren in Afghanistan selbst sowie online beim afghanischen Generalkonsulat in Dubai.
Eine Passbeantragung bei der afghanischen Botschaft in Berlin ist nach den vorliegenden Informationen des BMI weiterhin nicht möglich. … Vom Generalkonsulat Bonn ausgestellte Reisepässe oder Passverlängerungen werden in Deutschland ab 10.12.2025 wieder anerkannt.
… Es wird insoweit auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom 30.06.2025, BAnz AT 12.08.2025 B2, verwiesen.
Die Beantragung von Tazkiras über afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland ist derzeit … nicht möglich. Tazkiras in Papierform können jedoch auch über einen Stellvertreter in Afghanistan beantragt werden. Hierzu können die afghanische Botschaft Berlin und das afghanische Generalkonsulat in München nach Vorsprache eine Vollmacht ausstellen. E-Tazkiras können bei persönlicher Vorsprache in Afghanistan und auch in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) beim sogenannten Asan-Center der Nationalen Statistikbehörde Afghanistans (NSIA) beantragt oder abgeändert werden.“
Arbeitshilfen
Beratungshinweise zur zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten von PRO ASYL
Neben Hinweisen zur Aufnahme nach § 22 AufenthG finden sich auch Informationen zu etwaigen anderen Möglichkeiten, im Einzelfall trotz der Aussetzung einen Familiennachzug zu erreichen.
Passvorlage bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel
Der Deutsche Caritasverband e.V. hat seine Arbeitshilfe zu Fragen der Passbeschaffung für die Erteilung und Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel sowie Möglichkeiten der Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren an Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln aktualisiert.
Krankheit als Abschiebhindernis
Die Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis – Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen aufgrund von Krankheit im Asyl- und Aufenthaltsrecht„, verfasst von RAin Oda Jentsch und herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V., ist in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage erschienen. Behandelt werden die Zuständigkeiten der Behörden (Ausländerbehörde oder BaMF), die Unterscheidung von Erkrankungen mit Zielstaats- und Inlandsbezug, die Rechtsgrundlagen für etwaige Abschiebungshindernisse sowie die Aufenthaltstitel oder Duldungen. Die Darstellung wird ergänzt durch Praxishinweise sowie Übersichten (z.B. zu den Kriterien, die bei der Vorlage von Attesten zu berücksichtigen sind).
Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ vom Paritätischen Gesamtverband
Die von Kirsten Eichler verfasste Arbeitshilfe in 6. Auflage richtet sich insbesondere an neue Berater:innen im Asylverfahren und sonstige Personen, die Asylsuchende unterstützen und beraten. Eine weitere Aktualisierung der Arbeitshilfe ist mit Inkrafttreten der bevorstehenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) geplant. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält die Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.
Informationen
Pakistan (& Afghanistan): Neues Buchungssystem für Visaanträge zum Familiennachzug in Deutscher Botschaft in Islamabad
Laut Informationen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen wurden in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 alle bisherigen Terminregistrierungen storniert, sofern die Antragstellenden zum Zeitpunkt der Umstellung noch keinen konkreten Termin für die Antragstellung erhalten hatten. Der DRK-Suchdienst hat hierzu weitere Informationen zusammengestellt. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass die Information nur für Antragstellende gilt, die sich direkt über die Webseite der deutschen Botschaft in Islamabad (Zuständigkeit) registrieren mussten, d.h. insbesondere für pakistanische Staatsangehörige.
Pakistanische Staatsangehörige können sich bereits erneut über das Auslandsportal unter https://digital.diplo.de/visa registrieren. „Afghanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Pakistan hingegen werden darauf hingewiesen, sich weiterhin über die sogenannte Kabul-Liste zu registrieren. Die damit verbundenen, bisher schon sehr langen Wartezeiten für diese Personengruppe scheinen vom Auswärtigen Amt jedoch weiterhin kaum berücksichtigt zu werden.
!!! AUSWEG !!! aus dem Zulassungsstopp des BaMF nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu den Integrationskursen
Der Zulassungsstopp betrifft insbesondere Asylbewerber:innen, Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen. In der Vergangenheit konnten sie vom BaMF im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Der am 09.02.2026 vom BaMF verkündete Zulassungsstopp für die genannten Personengruppen betrifft bundesweit nach Schätzungen etwa 130.000 Personen.
Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz hat nicht nur in einer Pressemitteilung vom 27.02.2026 scharfe Kritik an der BaMF-Entscheidung geäußert, sondern schon am Tag davor in einem Schreiben an die Landrät:innen und Oberbürgermeister:innen in RLP ausdrücklich auf die Möglichkeiten der Kommunen hingewiesen, vielen Betroffenen alternative Wege zu öffnen:
„Personen nach § 44 Abs. 4 AufenthG [können] aber nach wie vor an Integrationskursen teilnehmen […], wenn sie hierzu verpflichtet wurden. Das bedeutet: Kommunale Behörden wie etwa die Sozialämter, die das AsylblG vollziehen, oder die Jobcenter können weiterhin jederzeit Teilnahmeverpflichtungen für Personen, die unter § 44 Abs. 4 AufenthG fallen, ausstellen und somit die Teilnahme an einem Integrationskurs ermöglichen – immer vorausgesetzt natürlich, dass die betreffenden Personen nicht bereits an Integrationskursen teilgenommen haben und ihre maximale Kurszeit bereits ausgeschöpft haben.“
Ein Problem besteht allerdings darin, dass viele Mitarbeitende in den kommunalen Leistungs- und Ausländerbehörden bisher nur wenig Erfahrung mit diesen Verpflichtungen haben. Der Landesverband der Volkshochschulen in RLP hat jetzt dankenswerter Weise ein ausführliches „Informationsblatt für verpflichtende Behörden“ erarbeitet, das Mitarbeitenden Orientierung geben kann und hier zu finden ist.
Deutlich höhere Verfahrensdauer bei erstinstanzlichen Asylklagen in RLP
Das Oberverwaltungsgericht RLP hat am 18.03.2026 seinen „Jahresbericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025“ vorgelegt. Demnach ist die Verfahrensdauer bei erstinstanzlichen Asylklagen in Rheinland-Pfalz – die ausschließlich in der Zuständigkeit des Verwaltungsgericht Trier liegen – gegenüber 2024 deutlich angestiegen (2024: 5,5 Monate | 2025: 6,6 Monate). Sie liegt aber weiterhin deutlich unter der bundesweiten Verfahrensdauer bei erstinstanzlichen Asylklagen (14 Monate).
Die 5 in 2025 zahlenmäßig stärksten Herkunftsländer neu eingegangener erstinstanzlicher Asylklagen waren in der Reihenfolge die Türkei (17,0%), Afghanistan (16,5%), Syrien (11,8%), Pakistan (9,0%) und Ägypten (8,1%).
Die Zahl der Geflüchteten in Deutschland – und weniger ausgeprägt auch in RLP – ist 2025 zurückgegangen! Diese Erkenntnis verdanken wir der Antwort der Bundesregierung vom 15.09.2025 auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Der Initiativausschuss RLP hat eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen im Bund und in RLP im Vergleich zum letzten erhobenen Stichtag (31.12.2024) erarbeitet.
Veranstaltungen (nach Datum geordnet)
UPGRADE FÜR’S EHRENAMT – Fortbildung zu Nähe und Distanz
Veranstalter: civi kune RLP
Inhalt: In diesem interaktiven Online-Workshop widmen wir uns den Fragen nach Nähe und Distanz und erarbeiten Strategien, um uns im ehrenamtlichen Engagement zu stärken und zu reflektieren. Sie erhalten praxisnahe Impulse zur Rollenklarheit und zur Selbstfürsorge, um langfristig engagiert und gesund zu bleiben. Referentin: Rebecca Kilian-Mason.
Zielgruppe: Ehrenamtliche
Zeit: Dienstag, 14.04.2026, 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: Online via ZOOM
Weitere Informationen: Anmeldungen bitte an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de
Infobörse: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Veranstalter: Integrationsbüro der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Inhalt: Bei der Infobörse stehen rund 10 Institutionen und Beratungsstellen bereit, um Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen zu informieren und zu unterstützen. Besucher:innen können sich über Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, zuständige Ansprechpartner:innen sowie Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten informieren.
Die Veranstaltung bietet zudem die Gelegenheit, individuelle Fragen direkt mit Fachleuten zu besprechen. Bei Bedarf können auch weiterführende persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden.
Zielgruppe: Die Infobörse ist offen für alle Interessierten.
Zeit: Dienstag, 21.04.2026, 16:00 – 18:00 Uhr
Ort: Kreistagssaal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, Ingelheim
Weitere Informationen: Anmeldung nicht erforderlich. Nähere Informationen finden sich auch hier.
Fachtag „Ankommen ist mehr als bleiben”
Veranstalter: AG Flucht und Trauma (Zusammenschluss der 6 Psychosozialen Zentren in RLP) mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF e.V), der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP und der LandesPsychotherapeutenKammer RLP
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Geflüchtete Kinder und Jugendliche wachsen zwischen Herkunfts- und Ankunftskultur auf, unter Bedingungen, die von Brüchen und belastenden Erfahrungen geprägt sind. Diese Lebensrealität eröffnet Chancen – sie bringt jedoch auch besondere Herausforderungen mit sich. Damit junge Menschen in dieser Situation Sicherheit, Orientierung und faire Zukunftsperspektiven erhalten, braucht es gemeinsames Handeln. Eine nachhaltige Förderung geflüchteter Kinder und Jugendlicher erfordert eine abgestimmte und verlässliche Zusammenarbeit von Bildung, Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Zivilgesellschaft und Politik. Neben zwei Fachvorträgen und der Vorstellung bewährter Praxisansätze steht bei der Veranstaltung der fachliche Austausch ebenso im Mittelpunkt wie der Aufbau regionaler Vernetzungsstrukturen.“
Zielgruppe: Psychotherapeut:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Jugendamtsmitarbeiter:innen, Schulpsycholog:innen, Ärzt:innen, Mitarbeiter:innen der Gesundheitsämter, Mitarbeiter;innen der Sozialämter, Interessierte
Zeit: Dienstag, 28.04.2026, 09:00 – 16:30 Uhr
Ort: Mainz, Erbacher Hof, Grebenstraße 24-26
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos, Anmeldung bis 14.04.2026 erforderlich. Das detaillierte Programm sowie die Anmeldemöglichkeit finden sich hier.
SAVE THE DATES
Plenum – landesweite Vernetzungstreffen des Flüchtlingsrats RLP e.V.
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP e.V.
Inhalt: landesweite Vernetzungstreffen im Jahr 2026. Das erste fand am 26.02.2026 statt.
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Immer Dienstag, 05.05.2026 in Bad Kreuznach, 25.08.2026 in Mainz, 03.11.2026, digital, 09:00 – 15:00 Uhr
Weitere Informationen: Anmeldung nicht erforderlich. Zugangsdaten und detaillierte Programme werden näher zu den Terminen bekannt gegeben. Vorläufige Informationen finden sich hier.
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