Kulturbunt – coming soon …
+++ Termine +++ Termine +++ Termine +++ Termine +++ Termine +++
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Jeden Mittwoch, 17:00 – 19:00 Uhr, Mittwochstreff im Haus der Vereine
08.09., 11:00 – 19:00 Uhr Interkulturelles Stadtfest auf dem Domplatz in Mainz mit vielen Kulturbeiträgen, Informations- und Essensständen aus aller Welt (siehe auch unter Kulturbunt – konkret)
18.09., 19:00 – 21:00 Uhr Runder Tisch im Haus der Vereine
20.09., 15:00 – 18:00 Uhr Teilnahme am Weltkindertag
Nähere Infos folgen!
21.09. Rhine-clean-up FINDET NICHT STATT (wegen der Schweinepest)
25.09., 16:00 Uhr Gartenabschlussfest, mit dem wir die Gartensaison 2024 beenden.
Grillgut und Getränke spendiert Kulturbuntes Bodenheim.
Bitte Buffetspenden und eigene Teller, Gläser und Besteck mitbringen!
06.10., 12:15 Uhr Kulturbunte Stadtführung in Mainz mit Frank Krämer. Treffpunkt: Bahnhof Römisches Theater
19.10. Herbstbasar im Haus der Vereine
Einladung folgt!
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Kulturbunt – Kinder & Jugendliche …
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Der nächste kulturbunte Termine für Kinder / Familien ist
- 20.09. Teilnahme am Weltkindertag
- 30.11., 11:00 – 13:00 Uhr Malkurs mit Maria Urban im Haus der Vereine
Freizeitangebot des Naturschutzjugend Rheinland-Pfalz für die Herbstferien:
im Lennebergwald, Mainz-Budenheim
14. – 18. oder 21. – 25.10, täglich 09:00 – 16:00 Uhr
für Kinder im Alter von 7-11 Jahren
Teilnahme für Familien, die Sozialleistungen erhalten: 20,- Euro. Zur Anmeldung geht es hier.
Termine des Jugendbüros Bodenheim:
12.09., 16:30 – 19:00 Uhr Wizard – Wettkampf im Kartenspiel Wizard, ab 10 J., Anmeldung bis 11.09. 08:00 Uhr
17.09., 16:30 – 18:30 Uhr Meisterhafte Muffins – Backnachmittag, ab 6 J., Anmeldung bis 13.09. 08:00 Uhr
26.09. 17:10 – 19:00 Uhr Klettern In der Hapik-Kletterhalle in Hechtsheim, ab 8 J., Anmeldung bis 25.09. 08:00 Uhr
Weitere Infos findet Ihr hier.
Der regelmäßige Jugendtreff in Bodenheim (Dollesplatz 11) findet jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag, 16:30–21:00 Uhr, statt und ist offen für alle Jugendlichen im Alter von 10–16 Jahren. Mehr Infos und das Programm findet Ihr hier.
Taschengeldbörse: Hier könnt Ihr Euch etwas dazuverdienen! Mehr Infos findet Ihr hier.
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Mittwochstreff
im Haus der Vereine
Nach den Herbstferien
startet Birgit eine
Hausaufgaben– und Lernhilfe
für alle Schüler
von 17:00 – 19:00 Uhr
in Mathe und Deutsch
und Fächern, in denen ihr unterstützt werden wollt.
Jeder ist willkommen.
!!!!!! Wichtig !!!!!!!
Bringt alle Unterlagen mit, die gebraucht werden.
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Kulturbunt – Frauen …
Der Sprachtreff bietet allen Frauen mit Deutschkenntnissen eine gute Möglichkeit, sich mit anderen Frauen auf Deutsch zu unterhalten und die deutsche Sprache zu üben.
Die Sommerpause ist vorbei: Seit Montag, den 26. August, treffen sich die „Montagsfrauen“ wieder.
Kommt gerne wieder vorbei: jeden Montag von 10 bis 12 Uhr im Haus Friesenecker, Bodenheim, Rathausstr. 3.
Kommt mit anderen Frauen aus vielen verschiedenen Herkunftsländern ins Gespräch und unterhaltet euch mit ihnen über all das, was euch interessiert. Wir sind eine kleine Gruppe von Frauen (Sprachkenntnisse A2) und heißen weitere Frauen herzlich willkommen.
Bitte meldet euch bei Margareta Krämer über
margareta.kraemer@gmx.de, Tel. 06135/6974, kulturbuntes@bodenheim.de oder kommt einfach montags um 10 Uhr ins Haus Friesenecker.
Ihr habt schon einen guten Wortschatz und auch gute Grammatikkenntnisse (Sprachkenntnisse B 2) und sucht eine Gelegenheit, euch regelmäßig auf Deutsch zu unterhalten? Wenn es genug Frauen gibt, die mitmachen wollen, könnte dann auch wieder eine 2. Frauengruppe starten, eventuell auch abends.
Bitte unbedingt bei Interesse melden!!!!
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Kulturbunt – Garten …
Der Garten ist bis Ende September noch für private Feiern geöffnet. Diejenigen, die hier feiern wollen, melden sich bitte bei Norbert (0176 63419721). Die Regeln für die private Gartennutzung finden sich hier.
Der letzte Gartentermin für 2024 ist:
25.09. Gartenabschlussfest, mit dem wir die Gartensaison 2024 beenden.
Es wird aufgelegt – auf dem Grill. Grillgut und Getränke von Kulturbuntes Bodenheim.
Bitte Buffetspenden sowie eigene Teller, Gläser und Besteck mitbringen!
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Kulturbunt – aktiv …
unser kulturbunter Sommer
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Am 21.07. unternahmen 38 kulturbunte Menschen einen Tagesausflug nach Mannheim zum Luisenpark und ins Planetarium (Fotos oben und unten)..
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Eine Woche später ging es am 28.07. mit knapp 30 Teilnehmenden zu den Brüder Grimm-Festspielen nach Hanau, um eine Musicalaufführung von Sterntaler zu sehen (Fotos oben und unten).
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Den Abschluss unseres Sommerprogramms bildete am 11.08. eine Wildbienenexkursion in Bodenheim, die von Torsten Jäger, dem Umweltbeauftragten der Verbandsgemeinde, geführt wurde (Fotos oben und unten).
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Zwei Veranstaltungen konnten nicht wie geplant durchgeführt werden:
Auch der zweite Mittwochstreff im kulturbunten Garten musste wegen schlechten Wetters abgesagt werden und fand als „normaler“ Mittwochstreff im Haus der Vereine statt. Für eine Teilnahme am Bodenheimer Bouletournier fanden sich keine Interessenten.
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Kulturbunt – konkret …
+++ Urteile & Entscheidungen +++ Gesetze +++ Arbeitshilfen +++ Infos +++ Veranstaltungen
Urteile
Leistungskürzungen bei Dublin-Fällen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.07.2024: Nach § 1a Abs. 7 AsylbLG erhalten Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Ausreisepflichtige ohne Duldung, deren Asylantrag vom BAMF wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates für die Durchführung des Asylverfahrens als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung in diesen Mitgliedstaat angeordnet wurde, gekürzte AsylbLG-Leistungen.Das BSG hat nun entschieden, dass derartige Kürzungen nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist und damit dem Übergang ins nationale Asylverfahren unzulässig sind.
In einem zweiten Verfahren, in dem die Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen war, hat das BSG das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG mit der EU-Aufnahmerichtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Hinweis von RA Volker Gerloff zu den Auswirkungen des Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH im zweiten Verfahren: „Es ist zu fordern, dass wegen dieser Vorlage zum EuGH zumindest in Eilverfahren stets vorläufig Grundleistungen statt 1a-Abs-7-Leistungen zu gewähren sind. Nicht zu vergessen sind natürlich weiter für alle Tatbestände des § 1a AsylbLG die verfassungsrechtlichen Bedenken!“
Voraussetzungen für die ärztliche Behandlung mit Behandlungsschein
Urteil des BSG vom 29.02.2024 (Az. B 8 AY 3/23 R) zur Krankenbehandlung nach § 4 AsylbLG und zum Begriff der „akuten Erkrankung“: „Eine akute Erkrankung besteht bei einem im Augenblick herrschenden, plötzlich aufgetretenen regelwidrigen, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der behandlungsbedürftig ist. Vom Begriff der akuten Erkrankung ist auch ein Gesundheitszustand erfasst, der bei bereits bestehenden (gegebenenfalls chronischen) Erkrankungen eine Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar werden lässt , um eine unumkehrbare oder akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder ein kritisches Stadium zu verhindern. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die Behandlung im Einzelfall in der perspektivisch verbleibenden Zeit des Aufenthalts in Deutschland abgeschlossen werden kann oder – im Fall einer dauerhaften Therapie – zur Abwendung einer unumkehrbaren oder akuten Verschlechterung notwendig bleibt. Daneben besteht ein Anspruch auf Leistungen bei einer Krankheit immer, wenn ein Schmerzzustand behandelt werden muss.“
Im vorliegenden Fall verpflichtete das BSG den Landkreis zur Übernahme der Kosten für eine 4wöchige stationäre Behandlung des Klägers im Krankenhaus wegen akuter psychischer Erkrankung. Er war wegen des Verdachts auf eine schwere depressive Episode und eine Posttraumatische Belastungsstörung als Notfall aufgenommen worden, nachdem sein Mitbewohner einige Monate zuvor im gemeinsamen Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft einen Suizidversuch begangen hatte.
Arbeitshilfen
Checkliste Chancen-Aufenthaltsrecht
des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz findet sich hier.
Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander
Handreichung für die Beratungspraxis vom Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des schleswig-holsteinischen Landtags: Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2013 (Az. 1 C 12.12) können mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander beansprucht werden. „Damit sich Klient:innen nicht zwingend zwischen den aufenthaltsrechtlichen Vorteilen der verschiedenen Aufenthaltszwecke entscheiden müssen, gilt es auf das entsprechende Urteil des BVerwG und die Möglichkeit mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander zu erteilen hinzuweisen. Gute Integration hängt auch davon ab, die Rechte von Betroffenen größtmöglich zugänglich zu machen.“
Informationen
Schulabschluss nachholen
Die Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen bietet ab September wieder 11monatige Kurse zum Nachholen der Berufsreife und des Sekundarabschlusses I an. Nähere Infos finden sich hier.
Kirchenasyl
Das Integrationsministerium RLP gibt in einem Rundschreiben vom 08.07.2024 Hinweise zum Umgang mit Kirchenasyl. Siehe dazu auch unten Onlineveranstaltung zum Thema Kirchenasyl!
Hessischer Flüchtlingsrat zu afghanischen Pässen, die von einer afghanischen Auslandsvertretung in Europa ausgestellt wurden
Das Außenministerium der Taliban hat erklärt, dass alle Pässe, die von den Botschaften und Konsulaten in Deutschland und anderen europäischen Ländern ausgestellt wurden, von ihnen nicht mehr anerkannt würden. Was das für die Praxis der Ausländerbehörden bedeutet, die ja weiterhin regelmäßig Menschen aus Afghanistan zur Passbeschaffung auffordern, wird sich zeigen.
Update 1: Das Außenministerium der Taliban hat die Erklärung präzisiert und 5 Botschaften/Konsulate benannt, die weiterhin von ihnen anerkannt werden, darunter München.
Update 2: Jetzt sind auch die Homepages sowohl der Botschaft als auch der Konsulate Bonn und München abgeschaltet worden.
Das Konsulat in Bonn hat aber eine neue Webseite: https://www.afghanconsulatebonn.de/index.php/en/
Zusätzlich hat das Bonner Konsulat auf seiner Facebookpage eine sehr interessante Presseerklärung veröffentlicht, in der es die Taliban scharf kritisiert und bekräftigt, dass man weiter konsularische Dienstleistungen anbieten würde: https://www.facebook.com/photo/?fbid=512981747907221&set=a.279561434582588&locale=de_DE
Eine Reaktion von offiziellen deutschen Stellen ist nicht erfolgt.
Rückkehr- und Reintegrationsberatung der IOM
Die International Organisation of Migration (IOM) bietet seit Ende Juli auch in Neuwied (Räume der Diakonie, Rheinstraße 69, 56564 Neuwied) eine unabhängige Rückkehr- und Reintegrationsberatung an. Beratungen immer freitags, 10:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr auch für Personen, die aus anderen Teilen von Rheinland-Pfalz kommen. Auf Anfrage wird zudem eine mobile Beratung im nordwestlichen Teil von Rheinland-Pfalz angeboten.
Wahl der kommunalen Beiräte für Migration und Integration (BMI) am 10.11.2024
Am 10.11.2024 werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Beiräte für Migration und Integration (BMI) für die kommenden fünf Jahre gewählt. Seit über 30 Jahren geben die Beiräte und ihre Mitglieder vor Ort in den Kommunen Migrant:innen und Flüchtlingen eine Stimme, bringen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte zusammen und beraten die kommunale Politik und Verwaltung bei der Gestaltung von Integrationsprozessen. Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP) koordiniert die Beiratswahlen und hat in Vorbereitung auf den Wahltermin jetzt eine Homepage freigeschaltet, die über die Rahmenbedingungen und die Bedeutung der Wahlen informiert und der Mobilisierung von Kandidat*innen und Wahlberechtigten dienen soll. Die Homepage darf gerne weiter verbreitet werden.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüss – Finanzielle Förderung
Ein Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen kostet Geld. Es gibt Möglichkeiten, die Kosten ganz oder teilweise durch eine finanzielle Förderung aufzufangen. Auch Qualifizierungen können in diesem Zusammenhang gefördert werden. Informationen und Antworten auf die folgenden Fragen:
Wer kann mein Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen?
Wer kann finanzielle Förderung erhalten?
Welche Kosten werden übernommen?
Wo erhalte ich finanzielle Förderung für das Anerkennungsverfahren?
gibt es hier. Siehe dazu auch unten Berufsanerkennungsmesse!
Bearbeitungsdauer der Außenstelle des BaMF in Speyer
Dank einer Bundestagsanfrage der Gruppe „Die LINKE“ und der Antwort der Bundesregierung gibt es „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2023 und aktuelle Daten – Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer“
Die Außenstelle des BaMF in Speyer befindet sich bei nahezu allen aufgelisteten Herkunftsländern jeweils unter den zehn Behörden mit den längsten Bearbeitungsdauern. Im Einzelnen:
Behördliche Entscheidungen zu Syrien: 9 Monate (Bundesdurchschnitt 5 Monate) = Platz 7 unter den langsamsten Behörden.
Behördliche Entscheidungen zum Iran: 28 Monate (Bundesdurchschnitt 11 Monate) = letzter Platz unter den langsamsten Behörden.
Behördliche Entscheidungen zur Türkei: 8,5 Monate (Bundesdurchschnitt 6,7 Monate) = Platz 9 unter den langsamsten Behörden
Behördliche Entscheidungen zu Eritrea: 13 Monate (Bundesdurchschnitt 7,1 Monate) = Platz 4 unter den langsamsten Behörden.
Behördliche Entscheidungen zu Somalia: 15,2 Monate (Bundesdurchschnitt 9,8 Monate) = Platz 2 der langsamsten Behörden.
Behördliche Entscheidungen zu Pakistan: 12,2 Monate (Bundesdurchschnitt 8,0 Monate) = Platz 4 der langsamsten Behörden.
Veranstaltungen (nach Datum)
49. Interkulturelle Woche in Mainz
Veranstalter: Landeshauptstadt Mainz mit dem Büro für Migration und Integration, dem Beirat für Migration und Integration, Mainzer Migrantenorganisationen sowie in der Migrationsarbeit tätige Initiativen in Mainz
Inhalt: Motto „Mainz – Für Demokratie und Frieden“
Zeit: 06. – 15.09.2024
Weitere Informationen: Das Programm findet sich hier.
5. Faire interkulturelle Woche in Ingelheim
Veranstalter: Stabsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit und Beirat für Migration und Integration
Inhalt: Motto „Neue Räume und Klimagerechtigkeit“. Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie mit der Initiative des Forums Fairer Handel, in Kooperation mit Fairtrade Deutschland e.V. und dem Weltladen-Dachverband e.V.
Zeit: 06. – 14.09.2024
Weitere Informationen: Das Programm findet sich hier.
Berufsanerkennungsmesse: Ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland
Veranstalter: KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz und neun weitere Netzwerkpartner
Inhalt: Alle Fragen rund um die vielfältigen Berufswege in Deutschland mit Fokus auf der dualen Ausbildung (in 325 Ausbildungsberufen möglich) und dem Berufseinstieg über Praktika oder Einstiegsqualifizierung.
Zielgruppe: alle interessierten Geflüchteten und Begleiter:innen
Zeit: Dienstag, 10.09.2024, 16:00 – 18:00 Uhr
Ort: Stadthaus Mainz, Große Bleiche 46/Eingang Löwenhofstaße 1, 55166 Mainz
Weitere Informationen: Eintritt frei. Weitere Infos finden sich hier.
Kirchenasyl im Rechtsstaat – Plädoyer für eine demokratische Fehlerkultur
Veranstalter: Netzwerk Kirchenasyl RLP-Saar in Zusammenarbeit mit der Diakonie Pfalz und der Evangelischen Kirche der Pfalz, Referent: Journalist und Theologe Arnd Henze
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Die Zahl von Kirchenasylen steigt, weil immer mehr Geflüchtete in dramatische Notlagen geraten – auch und gerade wegen der zahlreichen Rechtsbrüche in vielen Staaten an den EU-Außengrenzen. Aber: Ist es nicht ein unauflösbarer Widerspruch, in einem Rechtsstaat ein Kirchenasyl durchzuführen? Ist das Kirchenasyl wirklich eine legitime Form des zivilen Ungehorsams? Brauchen Rechtsstaat und Kirchenasyl einander vielleicht sogar?”
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit: Mittwoch, 11.09.2024, 18:00 Uhr
Ort: online
Weitere Informationen zu Vortrag und weiterem Programm finden sich hier. Anmeldung erforderlich bis 04.09.2024 an doris.stritzinger@diakonie-pfalz.de.
BerufsInfoMesse Rheinhessen
Veranstalter: IHK
Inhalt: Über 140 Aussteller zu den Berufen im Dienstleistungsbereich, Gesundheitswesen, Handel, Handwerk, Industrie, Informatik, Medien, Naturwissenschaften, sozialen Bereich, Technik, Verwaltung und den Studiengängen, Angebote der Hochschulen und Weiterbildungsanbieter, Last-Minute Lehrstellenbörse für offene Ausbildungsplätze im gestarteten Ausbildungsjahr, offene Praktikumsstellen uvm.
Zielgruppe: alle an Ausbildung Interessierten
Zeit: Freitag, 13.09.2024, 08:00 – 15:00 Uhr und Samstag, 14.09.2024, 09:00 – 14:00 Uhr
Ort: Rheingoldhalle, Mainz
Weitere Informationen: Eintritt kostenlos ohne Anmeldung. Mehr Infos finden sich hier.
Info-Veranstaltung zur Vermittlungssoftware Haus der Sprachmittlung
Veranstalter: Haus der Sprachmittlung
Inhalt: Die Vermittlungssoftware Haus der Sprachmittlung, die vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration beauftragt wurde, erleichtert die Vermittlung von Sprachmittler:innen, ist kostenfrei und enspricht allen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Sie ermöglicht Vermittlungsstellen, Anfragen, Einsätze und Abrechnungsdaten auf einen Blick zu sehen, durch Filterfunktionen passende Sprachmittler:innen zu vermitteln und Einsätze abzurechnen. Sprachmittler:innen erhalten einen Überblick über ihre Einsätze und können ihre Daten selbständig pflegen.
Zielgruppe: alle an Sprachmittlung Interessierten
Zeit: Dienstag, 24.09.2024, 10:00 – max. 11:30 Uhr
Ort: online über Zoom
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich hier.
Wenn es bereits vorher Fragen und Anliegen zur Vermittlungssoftware oder allgemein zu Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz gibt, bitte Nachricht senden an info@haus-der-sprachmittlung.de, Ansprechpartnerin: Lisa Baum.
Grundlagen des Familiennachzugs nach dem AufenthG
Veranstalter: Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen und Refugee Law Clinic an der Universität Gießen. Referentin: RAin Semhar Mebrahtu
Inhalt: Das Seminar wird neben einer grundlegenden Einführung in das Thema einen Schwerpunkt auf den Familiennachzug von Flüchtlingen und zu subsidiär Schutzberechtigten legen. Insbesondere wird die Entwicklung des Familiennachzugs, auch nach der Rechtsprechung des EuGH erörtert. Konkret wird es gehen um:
Rechtliche Grundlagen des Familiennachzugs zu Geflüchteten im Aufenthaltsgesetz, und zwar Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu subsidiär Schutzberechtigten und zu Personen mit Abschiebungsverboten
Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug der Eltern zum UMF, Nachzug sonstiger Familienangehöriger
Ablauf eines Visumverfahrens: Fristwahrende Anzeige – Fristwahrende Antragstellung im Rahmen des EuGH-Urteils – Terminbuchungen – Geforderte Unterlagen – Besonderheiten beim Verfahren beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – Rechtsbehelfe gegen abgelehnte Visumanträge
Besonderheiten beim Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteeten – erste Schritte nach der Einreise: Aufenthaltssicherung und Familienasyl
Zielgruppe: alle Interessierten mit Grundkenntnissen über den Ablauf des behördlichen Asylverfahrens und die verschiedenen Schutzstatus (Flüchtlingsschutz, Subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote)
Zeit: Mittwoch, 25.09.2024, 10:00 – 14:00 Uhr
Ort: online über Zoom
Weitere Informationen: Teilnahme kostenfrei. Anmeldung erforderlich bis 18.09.2024, 12:00 Uhr nur online hier.
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