Kulturbunt – konkret …
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Urteile & Entscheidungen
Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für UKRAINER:INNEN
Der Europäische Rat verlängert den vorübergehenden Schutz für Ukrainer*innen. Ausweislich der hier verlinkten Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 13.06.2025 hat der Rat sich nunmehr einstimmig für die Unterstützung des Vorschlags der EU-Kommission ausgesprochen. Dies betrifft mehr als 4 Millionen ukrainische Kreigsflüchtlinge und gilt bis zum 04.03.2027.
Siehe aber außerdem auch unten “Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine” unter Arbeitshilfen!
Keine Duldungen für DUBLIN-FÄLLE
Das Bundesministerium für Inneres hat bereits Mitte April eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Dublin-Fällen an die Länder gegeben, die aber kürzlich erst bekannt geworden ist. Ausreisepflichtige erhalten keine gültigen Papiere mehr. Eine Zusammenfassung des Initiativausschusses findet sich hier.
Weltweite Abschaffung des Remonstrationsverfahrens gegen Ablehnungen von Visa
Informationen des Informationsverbunds Asyl & Migration: „Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass zum 1. Juli 2025 die Möglichkeit der sogenannten Remonstration gegen Ablehnungen von Visaanträgen weltweit abgeschafft wird. Als Rechtsmittel gegen ablehnende Visabescheide steht damit künftig nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zur Verfügung. Das Remonstrationsverfahren sah bislang vor, dass sich Betroffene innerhalb eines Monats nach der Ablehnung ihres Visumantrags schriftlich an die jeweilige Auslandsvertretung wenden konnten, um eine erneute Überprüfung des Antrags zu erreichen. Die Remonstration konnte auch von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Im Fall der erneuten Ablehnung erging ein neuer Bescheid. Diese Art des Widerspruchs ist gesetzlich nicht vorgesehen und wurde bislang laut dem Auswärtigen Amt freiwillig gewährt.
Über die Abschaffung des Verfahrens wird seit einigen Wochen auf den Homepages der deutschen Auslandsvertretungen informiert (siehe etwa Deutsche Botschaft Beirut, Hinweis ohne Datum). Im Rahmen eines Pilotverfahrens, das seit Juni 2023 an zahlreichen deutschen Visastellen durchgeführt worden sei, habe sich gezeigt, dass durch den Verzicht auf die Remonstration „erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten“ freigesetzt worden seien. Mit diesen Kapazitäten sei es gelungen, die Zahl bearbeiteter Visumanträge zu steigern. Angemessener Rechtsschutz sei auch künftig gewährleistet, da der gesetzlich vorgesehende Rechtsweg „nicht verkürzt“ werde. Hier verweist das Auswärtige Amt also auf die Möglichkeit, gegen die Ablehnungen eines Visumantrags mit der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin vorzugehen.
Der Wegfall des Remonstrationsverfahrens gilt sowohl für beantragte Schengen-Visa (für Kurzaufenthalte) als auch für nationale Visa (also besonders Visa zur Familienzusammenführung, für Fachkräfte sowie für Ausbildung und Studium). Das Auswärtige Amt weist in diesem Zusammenhang auch auf das Auslandsportal hin, das seit dem 1. Januar 2025 „grundsätzlich“ für die Beantragung nationaler Visa zur Verfügung stehe. Die bisherigen Erfahrungen mit der Online-Antragstellung hätten gezeigt, dass sich hiermit Verzögerungen im Visumsverfahren durch unvollständige Anträge vermeiden ließen und die Qualität des Verfahrens verbessert werde.“
Gesetze
Aussetzung des FAMILIENNACHZUGS
Der Bundestag hat am 27.06.2025 in namentlicher Abstimmung dem hier verlinkten „Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ für einen Zeitraum von zwei Jahren zugestimmt. Anders als bei der Aussetzung zwischen 2016 und 2018 ist keine Übergangsregelung für Personen vorgesehen, die bereits einen entsprechenden Antrag gestellt haben und sich derzeit schon/noch im Verfahren befinden.
Arbeitshilfen
Konkrete Empfehlungen zum Übergang vom CHANCENAUFENTHALTSRECHT ins Bleiberecht des Bleiberechtsnetzwerks der Landesflüchtlingsräte
„Die folgenden Empfehlungen sind Rückschlüsse aus aktuellen Praxiserfahrungen von der Beratung einer Vielzahl von Schutzsuchenden am Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) in ein dauerhaftes Bleiberecht (§ 25a/b AufenthG). Die Empfehlungen umfassen sowohl Klarstellung durch Anwendungshinweise als auch Gesetzesänderungen und sind entsprechend an Entscheidungsträger auf Landes- sowie Bundesebene gerichtet.“ Das vollständige Empfehlungspapier mit konkreten Praxisbeispielen und Handlungsoptionen des Bleiberechtsnetzwerkes findet sich u.a. auf der Homepage der Kolleg:innen vom Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V., dessen Projekt „BuP – Bleiberecht und Perspektiven“ Mitglied des Bleiberechtsnetzwerkes ist.
Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine
Auch wenn der Europäische Rat eine weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2027 beschlossen hat, gibt es in der Beratung viele Anfragen zu den Möglichkeiten für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in andere Aufenthaltstitel zu wechseln. Aus diesem Grund sei hier auf die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege „Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung – Eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis“ hingewiesen.
Keine ABSCHIEBUNG BEI AUSBILDUNG?
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl-, und Zuwanderungsfragen des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat eine Handreichung für die Beratungspraxis zum Thema „Keine Abschiebung bei Ausbildung?“ herausgegeben. Die Broschüre bietet einen Überblick darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Ausbildung während des Innehabens einer Duldung vor einer Abschiebung schützen kann und welche praktischen Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Die Handreichung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, kann aber eine gute erste Orientierung in der Praxis geben.
Informationen
Zu Informationen über laufende und geplante Integrationskurse bei Donner & Partner geht es hier.
Noch nie waren weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie Ende 2024.
Laut UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) betrug die Zahl der Menschen mitgeteilt, die weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Existenzbedrohung sind, zum 31.12.2024 123,3 Millionen. Niemals zuvor waren es so viele, und zwischen 2015 und 2024 hat sich ihre Zahl nahezu verdoppelt. 41 % dieser Menschen sind Kinder; etwa zwei Drittel aller Geflüchteten sind Binnenvertriebene im eigenen Land; etwa ein Drittel musste auf der Suche nach Sicherheit und Würde über die eigenen Landesgrenzen fliegen. Von ihnen wiederum verbleiben etwa zwei Drittel in einem Nachbarland. Nur wenige Flüchtlinge müssen/wollen/können weitere (gefährliche) Fluchtwege auf sich nehmen. Für diese weltweit wenigen ist Deutschland (bisher noch) eines der wichtigsten Aufnahmeländer. Laut UNHCR führt es mit 2,7 Millionen aufgenommenen Flüchtlingen weltweit auf Platz 4 dieser Rangliste. Details finden sich hier.
Geringer Anstieg geflüchteter Personen in Rheinland-Pfalz
Die Zahl der schutzsuchenden, schutzberechtigten und geduldeten Personen in RLP ist binnen Jahresfrist um gerade einmal ca. 7.000 Personen (entspricht ca. 0,16 % der Bevölkerung in RLP) auf 147.780 Personen angestiegen. Dieser Aufwuchs lag rechnerisch nahezu ausschließlich in der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine begründet. Zur Zusammenstellung geht es hier.
Geringe Nutzung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG in Rheinland-Pfalz und wenige Übergänge von §104c nach §§25a/b
Bisher haben in RLP
- unterdurchschnittlich viele potentiell begünstigte Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten,
- unterdurchschnittlich wenige „Chancenaufenthalter:innen“ es geschafft, über den § 104c AufenthG in ein Bleiberecht nach §§ 25 a/b AufenthG zu gelangen
und sind statt dessen
- überdurchschnittlich viele „Chancenaufenthalter:innen“ aus dem § 104c AufenthG wieder in die Duldung zurückgefallen.
Die konkreten Zahlen finden sich hier.
Siehe außerdem unten “Konkrete Empfehlungen zum Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht ins Bleiberecht” unter Arbeitshilfen!
Unterdurchschnittliche Einbürgerungszahlen in Rheinland-Pfalz
Nachdem das Statistische Bundesamt nunmehr hier die abschließenden bundesweiten Einbürgerungszahlen vorgelegt hat, gilt es zu konstatieren: Während bundesweit die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 45,91 % (von 200.095 Einbürgerungen in 2023 auf 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024) angestiegen ist, lag der rheinland-pfälzische Anstieg bei lediglich 13,30 % (von 10.825 Einbürgerungen in 2023 auf 12.265 Einbürgerungen in 2024).
In unserem Fact-Sheet ordnen wir die rheinland-pfälzischen Zahlen u.a. zu Herkunftsländern, Voraufenthaltszeiten, Alter und Geschlecht der 2024 eingebürgerten Personen in den bundesweiten Kontext ein. Daraus ergeben sich viele Analogien und einige spannende Besonderheiten, von denen allerdings keine zu erklären vermag, warum RLP 2024 im bundesweiten Vergleich „einbürgerungstechnisch“ so deutlich „underperformed“ hat.
Es besteht die Mutmaßung, dass sich die allgemeine Arbeitsfähigkeit der Einbürgerungsbehörden (inkl. der Arbeitsbelastung der dort beschäftigten Personen) in RLP offenbar noch problematischer gestaltet als in vielen anderen Bundesländern. Gestützt wird diese Vermutung ein wenig durch die hier verlinkte Antwort der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Demzufolge waren im März 2025 bei rheinland-pfälzischen Einbürgerungsbehörden fast 25.000 Anträge auf Einbürgerung anhängig … und damit doppelt so viele wie in 2024 ergangene positive Entscheidungen.
Jede vierte nach Deutschland eingewanderte Personen erwägt eine Auswanderung
Laut des Forschungsberichtes 15|2025 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „Deutschland als Zwischenstation? Rückkehr- und Weiterwanderungsabsichten von Eingewanderten …“ denken 25% der Einwander:innen aktuell mehr oder weniger intensiv darüber nach, Deutschland wieder zu verlassen. Etwa jede/-r zehnte von ihnen, verfolgt bereits jetzt ganz konkrete Auswanderungspläne. Als Ursachen für die Auswanderungsüberlegungen und -planungen werden laut IAB zumeist „politische Unzufriedenheit, persönliche Gründe, steuerliche Belastungen und Bürokratie“ genannt. Dass sich hinter der „politischen Unzufriedenheit“ zu einem erheblichen Teil auch Diskriminierungserfahrungen und das Gefühl verbergen, in Deutschland nicht willkommen zu sein, wird daran deutlich, dass laut Studie
- die Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen „positiv“ mit Rück- oder Weiterwanderungsabsichten korreliert und
- mehr als die Hälfte (54 %) aller Befragten, die sich in Deutschland „überhaupt nicht willkommen“ fühlen, derzeit über eine Rück- oder Weiterwanderung nachdenken. Bei denjenigen, die sich „vollkommen willkommen“ fühlen, liegt dieser Anteil bei nur 15 %.
Zur veröffentlichungsbegleitenden und zusammenfassenden Pressemitteilung geht es hier.
Zur Passbeschaffung für AFGHANISCHE Staatsangehörige
Informationen des Flüchtlingsrats Berlin: „Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) hat darüber informiert, dass laut Mitteilung der afghanischen de facto Regierung die von der afghanischen Botschaft in Berlin ausgestellten konsularischen Dokumente ab sofort wieder in Afghanistan anerkannt werden. Die Botschaft bietet die Ausstellung konsularischer Dokumente an und die Verifikation der Tazkira und von Bildungsnachweisen. Auch Passverlängerungen sollen wieder möglich sein. Sie wollen voraussichtlich im April wieder die Ausstellung neuer Reisepässe aufnehmen. Der Zuständigkeitsbereich ist Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Das Generalkonsulat München bietet weiterhin alle Leistungen an, die Dokumente werden in Afghanistan anerkannt. Zuständigkeitsbereich: Baden-Württemberg, Bayern.
Zum Generalkonsulat Bonn sind die Hinweise offensichtlich nicht ganz eindeutig. Es werden weiterhin konsularische Dienstleistungen angeboten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dort ausgestellte Unterlagen in Afghanistan weiterhin nicht anerkannt werden. Zuständigkeitsbereich: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Afghan:innen, die in diesem Konsularbezirk wohnen, dürfen sich nach Aussage des BfAA für konsularische Dienstleistungen an die anderen Auslandsvertretungen wenden; es obliegt aber der Entscheidung der Auslandsvertretung, ob der Antrag angenommen wird und es kann aufgrund begrenzter Kapazitäten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.„
Hinweise des Initiativausschusses:
- Die Informationen zur Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige sind sehr undurchsichtig und haben sich in den letzten Monaten mehrfach geändert. Zudem scheinen die offiziellen Informationen und die tatsächliche Praxis nicht immer deckungsgleich zu sein. Die vorangehenden Informationen sind daher lediglich eine Momentaufnahme dessen, was uns gegenwärtig als aktuellste Informationen vorliegt.
- Aus Hessen und Niedersachsen liegen uns verlässliche Informationen dazu vor, dass vom Generalkonsulat Bonn ab dem 10.04.2025 ausgestellte Reisepässe oder Passverlängerungen auch in Deutschland nicht mehr anerkannt werden. Auf die Anerkennung von bis zu diesem Datum ausgestellte Dokumenten sowie von der Botschaft Berlin und dem Generalkonsulat München ausgestellte Dokumente hat diese Entscheidung keine Auswirkung.
Publikationen zu SYRIEN
Sieben Beiträge zum Thema Syrien finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung. Die Zeitschrift kann auf der Homepage der bpb kostenlos gelesen, als PDF heruntergeladen oder auch hier bestellt werden.
Die European Union Agency for Asylum (EUAA) hat am 25.03.2025 außerdem einen „Country Focus„ zu Syrien (auf Englisch) veröffentlicht. Der Bericht enthält eine aktuelle Analyse der Lage in Syrien, untersucht die Sicherheitslage im Land insgesamt und gibt einen Überblick über die jüngsten politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in den Gebieten, die von der neuen Übergangsverwaltung kontrolliert werden. (Übersetzung Initiativausschuss). Der Initiativausschuss weißt darauf hin, dass sich aufgrund der volatilen Situation in Syrien ein Teil der Informationen im „Country Focus“ bereits wieder überholt haben.
Der Initiativausschuss ergänzt, dass das BAMF in seinen wöchentlichen „Briefing Notes“ auch immer wieder aktuelle Informationen und Entwicklungen in Syrien (und anderen Herkunftsländern von Menschen mit Fluchtbiographie) dokumentiert. Diese Informationen können u.a. in Asylverfahren hilfreich sein, um eine von Betroffenen geltend gemachte Gefährdung zu untermauern.
Informationen zur Passbeschaffung für syrische Staatsangehörigen
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein informiert (S. 7-8): Seit dem 12.03.2025 stellt die syrische Botschaft in Berlin wieder Pässe aus. Zur Passbeantragung ist nach Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache notwendig. Darüber hinaus liegen Informationen vor, dass neben Berlin zumindest auch an den syrischen Auslandsvertretungen in Amman, Athen, Beirut, Brüssel, Dubai, Istanbul, Kuwait und Stockholm bei persönlicher Vorsprache wieder syrische Pässe beantragt werden können. Modell und Antragsverfahren für an syrischen Auslandsvertretungen ausgestellte syrische Pässe (inkl. Gebühren) sind nach derzeitigem Kenntnisstand auch nach dem Wechsel der politischen Verhältnisse gleich geblieben.
Die syrische Botschaft in Berlin hatte in Folge vorübergehender technischer Probleme seit dem 08.12.2024 in Einzelfällen abgelaufene syrische Reisepässe verlängert. Diese Passverlängerungen sind nicht anerkannt. Zur Frage der Anerkennung syrischer Pässe wird auf die ergangenen Allgemeinverfügungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verwiesen. Derzeit werden syrische Pässe mit einer längeren Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Jahren ausgestellt.
Die deutsche Botschaft in Damaskus, Syrien ist seit dem 20.03.2025 zwar wieder in Betrieb, für den allgemeinen Besucherverkehr jedoch (weiterhin) geschlossen. In akuten Notfällen kann (daher nur) deutschen Staatsangehörigen in Syrien äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der deutschen Botschaft Beirut, Libanon.“ Details finden sich hier.
Zur Streichung von Sozialleistungen für Personen im DUBLIN-VERFAHREN
Die Abteilung „Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration (FIAM)“ der Diakonie Hessen hat am 20.06.2025 eine FIAM-Info „Kein Bett, kein Brot, keine Seife? Streichung der Sozialleistungen für Personen im Dublin-Verfahren gem. § 1 Abs. 4 AsylbLG“ veröffentlicht. In der veröffentlichungsbegleitenden Mail der Herausgeber:innen heißt es: „Das FIAM-Info erklärt die rechtlichen Hintergründe und die Praxis der Totalkürzung von Sozialleistungen für Personen im Dublinverfahren. Es erläutert, warum sie verfassungs- und europarechtswidrig sind, und es zeigt auf, was Beratungsstellen konkret für die Betroffenen tun können. Die gute Nachricht: Die Sozialgerichte in Hessen und Rheinland-Pfalz stoppen diese Praxis der gezielten Verelendung. Die rheinland-pfälzischen Behörden verzichten deshalb, soweit wir wissen, bereits auf die vollständige Streichung der Sozialleistungen. In Hessen werden sie in mehreren Städten und Landkreisen sowie in der Erstaufnahmeeinrichtung noch angewendet, aber es lohnt sich in jedem Fall, dagegen vorzugehen.“
Zur Problematik der Passbeschaffung bei gleichzeitiger Leistungskürzung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG hier die Ausführungen aus dem Newsletter von RA Volker Gerloff aus Berlin vom 19.05.2025: „Oft erhalten Menschen nur noch Bett-Brot-Seife-Leistungen, weil sie vermeintlich oder tatsächlich nicht an ihrer Abschiebung mitwirken – meist hängt es an der Passbeschaffung. Ich erlebe es oft, dass die Ausländerbehörde kein ernsthaftes Interesse an einer Passbeschaffung zeigen oder genau wissen, dass die Passbeschaffung ohnehin nicht erfolgreich sein kann. Dann wird die betreffende Person eben mit 1a-Kürzungen gequält. Dabei spielen sich oft absurde „Spielchen“ ab: Es werden pauschale Mitwirkungsaufforderungen erlassen, aus denen niemand erkennen kann, was nun eigentlich konkret getan werden soll – die Ausländerbehörde könnte konkret sagen, welche Unterlagen für einen erfolgreichen Passantrag nötig wären und wie diese Unterlagen beschafft werden könnten; das passiert aber nicht. Sicher kennen Sie/kennt Ihr diese „Spielchen“ sogar besser als ich…Wenn aber beispielsweise die Fahrt nach Berlin zur Botschaft, dort die Beantragung eines Passes, die mit einer Gebührenzahlung verbunden wäre, gefordert wird und gleichzeitig die Leistungen für ein Zugticket und für die Gebührenzahlung gestrichen werden, dann stimmt etwas nicht. Zum einen kann einmal erkannt werden, dass es um bloße Bestrafung, Repression geht und nicht um eine irgendwie sinnvolle Aktion zur Erreichung irgendeines sinnvollen Ziels – zum anderen wird der angeblich bezweckte Erfolg der Sanktion (Passbeschaffung) unmöglich gemacht. Viele Gerichte erklären die Anwendung von § 1a Abs. 3 AsylbLG deshalb für rechtswidrig, wenn nicht gleichzeitig die Übernahme für die Kosten, die die geforderte Mitwirkung auslöst, geklärt wird. Das SG Neuruppin hat dies erst kürzlich bestätigt und festgestellt, dass jedenfalls die Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung entfällt, wenn sie durch die Leistungskürzung unmöglich gemacht wird (Beschluss vom 25.04.2025 – S 27 AY 6/25 ER).„
Integrationsmanager:innen für Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz
Das Integrationsministerium (MFFKI) und die Kommunalen Spitzenverbände in RLP haben am 01.07.2025 ihre gemeinsame Kooperationsstrategie „Kommunen und Land gemeinsam für Integration“ vorgestellt. Aus der Pressemitteilung des MFFKI vom 01.07.2025: „Ziel ist es, Menschen mit Migrationsgeschichte besser zu unterstützen und ihre Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern. Durch eine engere Abstimmung und den Ausbau bewährter Strukturen wollen die Partnerinnen und Partner die Integrationsarbeit vor Ort noch effektiver gestalten. (…) Ein besonderer Schwerpunkt der Kooperationsstrategie liegt auf dem Aufbau eines kommunalen Integrationsmanagements in Rheinland-Pfalz. Das Land wird allen 36 Städten und Landkreisen die Möglichkeit bieten, eine Integrationsmanagerin oder einen Integrationsmanager einzustellen. Gefördert wird jeweils eine Vollzeitstelle mit bis zu 60.000 Euro, zuzüglich Sachkosten in Höhe von 20.000 Euro. Für dieses Programm stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro und im kommenden Jahr 3 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Planung, Koordination und Weiterentwicklung von Integrationsangeboten vor Ort gezielt zu unterstützen.“
Zur Kooperationsstrategie „Kommunen und Land gemeinsam für Integration“ im Volltext geht es hier.
Aktuelles zur Einführung der Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz
Das „1. Rundschreiben zur Einführung der Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG): Landeseinheitliche Ausgestaltung der Bezahlkarte / Rechtliche Rahmenbedingungen / Regelempfehlung zum monatlich abhebbaren Bargeldbetrag“ des Integrationsministeriums RLP vom 01.01.2025 ist nun mit Stand vom 30.06.2025 fortgeschrieben worden. Die Fortschreibung findet sich u.a. auf der Homepage des Initiativausschusses. Die Änderungen bzw. Ergänzungen des Rundschreibens durch die Fortschreibung sind in der Fassung vom 30.06.2025 gelb hervorgehoben, so dass sie leicht zu finden sind. Eine Zusammenfassung der Änderungen/Ergänzungen findet sich außerdem hier.
Veranstaltungen (nach Datum geordnet)
Kommunikation Pflege (B1)
Veranstalter: ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)
Inhalt: In dem Kurs „Kommunikation Pflege (B 1)“ geht es um Deutsch für die Pflege-Bereiche Krankenhaus, Altenpflegeheim und ambulante Pflege und um den Wortschatz für Pflegeberufe.
Zeit: Dienstag, 12.08. – Dienstag, 07.10., jeweils 16:15 – 18:30 Uhr (8 Termine)
Ort: ASB nahe Hbf. Mainz
Weitere Informationen: finden sich hier.
Jobmesse für Geflüchtete und Zugezogene – for refugees and immigrants
Veranstalter: Projekt „LU can help“ in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, dem Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, der Volkshochschule Ludwigshafen und der Stadt Ludwigshafen
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Die Jobmesse bietet Geflüchteten und Zugewanderten sowie Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten und von den Vorteilen einer Zusammenarbeit zu profitieren. Unternehmen haben die Chance, potenzielle Fachkräfte kennenzulernen, während Geflüchtete und Zugewanderte die Möglichkeit haben, sich bei verschiedenen Unternehmen zu präsentieren und sich über Einstiegsmöglichkeiten zu informieren.“
Zeit: Donnerstag, 28.08.2025, 10:00 – 15:00 Uhr
Ort: Ludwigshafen, Heinrich Pesch Haus – Katholische Akademie Rhein-Neckar, Frankenthaler Str. 229
Weitere Informationen: zu Jobmesse sowie zu vorbereitenden vor Ort-Angeboten für Geflüchtete (offene Sprechstunde zu Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstrainings, Infoveranstaltungen zum Thema „Joblandschaft Deutschland“) finden sich hier.
Save the Date: Runder Tisch Bleiberecht
Veranstalter: Projekt „BuP – Bleiberecht und Perspektiven“, ebenfalls ein Projekt des Flüchtlingsrat RLP
Inhalt: In Rheinland-Pfalz stehen wir vor vielfältigen Herausforderungen rund um das Thema Bleiberecht – sei es aus verwaltungstechnischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Sicht. Unsicherheiten für Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus, insbesondere Geduldete, wirken sich auf ihre Lebensrealität, auf die kommunalen Strukturen und auf den Fachkräftemangel im Land aus.
Gemeinsam mit Vertreter;innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Bildung und Geduldeten selbst möchten die Mitarbeiter:innen des Projekts bei einem Runden Tisch herausarbeiten, welche strukturellen Probleme bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelungen bestehen und wie diese überwunden werden können. Dabei soll es zunächst Beiträge von ausgewählten Referent:innen geben, bevor in Arbeitsgruppen Raum zum Austausch geschaffen wird. Als Schwerpunkte dieser Arbeitsgruppen sind best-practice Beispiele, die Ausübung von Ermessen, sowie die Landtagswahlen 2026 vorgesehen.
Zeit: Mittwoch, 10.09., ca. 9:30 Uhr – ca. 16:00 Uhr
Ort: Mainz, Schillerplatz 7
Weitere Informationen: Eine Einladung mit genaueren Infos zum Ablauf sowie zur Anmeldung wird möglichst zeitnah verschickt. Über (unverbindliche) Interessensbekundungen per Mail an bup@fluechtlingsrat-rlp.de freut sich das BuP-Team dennoch, da dies die Planung erleichtern könnte.
25. „Ebernburger Gespräche“: Beständigkeit in Zeiten des Wandels
Veranstalter: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Arbeitsgemeinschaft der Diakonie in Rheinland-Pfalz und die Diakonie Saar
Inhalt: Aus der Ankündigung: „Wir erleben politisch und gesellschaftlich gewaltige Umbrüche und Veränderungen. Bisher Stabiles bricht weg, Neues entsteht, Veränderungen allenthalben. Auch im Bereich „Flucht und Migration“ stehen tiefgreifende Veränderungsprozesse an. Der Bürgerkrieg in Syrien, als ein Hauptfaktor für Fluchtbewegungen nach Europa, ist (größtenteils) beendet. Wie geht es aber nun im Land weiter und wie wirkt sich das Kriegsende auf die zu uns geflüchteten Menschen aus? Die GEAS-Reform steht vor der Umsetzung und ist eine der tiefgreifendsten Veränderungen der europäischen Rechtssetzung der letzten Jahrzehnte. Wie wird die Umsetzung gelingen und wird sie dauerhaft zur angestrebten Begrenzung der Fluchtbewegungen nach Europa führen? Wir wollen uns insbesondere diese beiden großen Themen (Syrien, GEAS-Reform) vornehmen und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.“
Zeit: Montag, 15.09. – Dienstag,16.09., ab 09;30 Uhr
Ort: Bad Münster am Stein
Weitere Informationen: Zum Programm geht es hier, zur Anmeldung (bis 01.08.!) hier.
Ehrenamtsmesse Engagement
Veranstalter: Mainzer Ehrenamtsbüro
Inhalt: Auf der Ehrenamtsmesse „Engagement ist voll MAINZ“ können sich ehrenamtliche Organisationen einem breiten Publikum präsentieren, neue Ehrenamtliche und Unterstützer gewinnen und sich mit anderen Organisationen vernetzen. Die Messe bietet eine sichtbare Plattform, um auf das Engagement aufmerksam zu machen – mitten in Mainz und mit medialer Begleitung.
Zeit: 20.09., 10:00 – 16:00 Uhr
Ort: vhs, Bauerngasse 8, 55116 Mainz
Weitere Informationen: zur Teilnahme finden sich hier sowie zur Anmeldung (bis 03.08.!) hier.
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