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Urteile & Entscheidungen
Sozialleistungskürzungen und -ausschlüssen bei „Dublin-Flüchtlingen“ unvereinbar mit europäischem Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH, 5. Kammer, Az.: C–621/24) hat in seinem Urteil vom 04.06.2026 mit Blick auf sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ festgestellt, dass Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse in einem Maße, „dass sie insbesondere (…) Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Kleidung oder an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und Geldleistungen zur Deckung seines notwendigen persönlichen Bedarfs nicht mehr umfassen“ mit europäischen Recht unvereinbar sind.
Asylsuchende, deren Antrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates abgelehnt wurde und die in diesen zuständigen Staat überstellt werden sollen, haben demzufolge dennoch Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard. Er umfasst nicht nur Unterkunft, Verpflegung und Hygiene („Bett, Brot, Seife„), sondern weitergehend auch Kleidung sowie Geldleistungen für den täglichen Bedarf. Die Verpflichtung zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards endet laut EuGH erst mit der tatsächlichen Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat.
PRO ASYL weist darauf hin, dass die vom EuGH als europarechtswidrig beurteilte Regelung 2024 sogar noch einmal verschärft wurde: Seitdem haben „Dublin-Flüchtlinge“ ebenso wie Schutzsuchende, denen bereits in einem Drittstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, gesetzlich überhaupt keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ausführlich mit den Hintergründen des Urteils des EuGH setzt sich „Legal Tribune Online“ auseinander. Dort ebenso wie im Beitrag auf „tagesschau online“ steht die Frage im Mittelpunkt, was das Urteil für die Zeit nach dem 12.06.2026 bedeuten wird, wenn die Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) greift.
Laut Constantin Hruschka, Asylrechtsexperte und Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg bedeutet das für die Zukunft: Der EuGH hat einen absoluten Mindeststandard festgelegt, dass das Existenzminimum menschenwürdig gesichert ist. Und zwar in jeder Situation, damit auch für Personen, die einen Dublin-Bescheid erhalten haben.
Europäisches Parlament (EP) stimmt der EU-Rückführungsverordnung am 17.06. zu.
Die Verordnung sieht neue Verschärfungen (u.a. Abschiebezentren außerhalb der EU/sog. Return Hubs, Ausweitung von Abschiebehaftgründen, neue Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei Sozialleistungen oder Arbeitserlaubnissen sowie erweiterte Auflagen wie Residenz- und Wohnverpflichtungen und lange Wiedereinreisesperren gegenüber ausreisepflichtigen Personen) vor. Die im Trilog zwischen Rat der EU, dem EP und der EU-Kommission erzielte Übereinkunft bedurfte eines finalen Beschlusses des EP, der am 17.06. mit einer Mehrheit der konservativen und rechts-außen stehenden Fraktionen gefasst wurde. Dazu sowie zur voraussichtlichen Zeitschiene des In-Kraft-Tretens der Verordnung und ihrer Inhalte hat sich PRO ASYL in einer Pressemitteilung geäußert.
Gesetze
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Am 12.06.2026 trat das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Zum Überblick über die Änderungen geht es hier. Siehe außerdem unten „Arbeitshilfen„!
Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
wurde am 23.04.2026 von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet und am 28.04.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
“Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft”
vom Bundestag am 13.06.2026 mit allen abgegebenen Stimmen von Union und SPD beschlossen. Dieses Gesetzesvorhaben stellt Beziehungen zwischen Menschen mit unterschiedlicher Aufenthaltssicherheit zum Nachteil der Kinder, die daraus hervorgehen, unter Generalversdacht.
Arbeitshilfen
Übersichten und Arbeitshilfen zu den Neuregelungen der GEAS-Reform
Informationen
Neue Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für das Handlungsfeld „Integration“ liegt unter der neuen Landesregierung von RLP beim von der CDU geführten Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr mit Achim Schwickert als zuständigem Minister.
Am 02.06. hat der Landtag RLP darüber hinaus seine Ausschüsse konstituiert und die Ausschussvorsitzenden gewählt. Eine Übersicht zu den Mitgliedern und Vorsitzenden aller Ausschüsse findet sich hier. Für unsere Arbeit besonders relevant:
- Ausschuss für Inneres und Integration (Vorsitzender: Andreas Rahm, SPD, Stellvertretender Vorsitzender: Lars Rieger, CDU) und
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und Jugend (Vorsitzende: Bettina Brück, SPD, Stellvertretende Vorsitzende: Annette Moesta, CDU).
Einbürgerungszahlen 2025 in RLP Kommunen
Das Statistische Landesamt informiert: Die Zahl der Einbürgerungen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Die endgültige Auswertung steht noch aus, in der Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 13.05.2026 finden sich jedoch einige wichtige Rahmendaten, u.a. auch die auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte heruntergebrochenen Einbürgerungszahlen und Einbürgerungsneigungen.
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und die Praxis der Härtefallregelung
In der Praxis läuft die Härtefallregelung ins Leere. Dafür sprechen die folgenden Zahlen aus der Antwort des Auswärtigen Amts vom 20.05.2026 auf eine mündliche Frage von Clara Bünger: Zum Stichtag 15.05.2026 waren gerade einmal 7 Visa nach § 22 S. 1 AufenthG erteilt worden, davon 5 im Rahmen gerichtlicher Vergleiche, d.h. erst nachdem die Betroffenen sich an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt hatten. In der Summe 2 Familiennachzüge ohne gerichtliche Hilfe. Demgegenüber stehen
4.787 Härtefallanzeigen,
2.467 von IOM durchgeführte Interviews betreffend 8.495 Personen und
1.140 von IOM ans Auswärtige Amt übermittelte Härtefallanzeigen.
In 1.022 Fällen sei die Vorprüfung abgeschlossen worden, wobei „in der großen Mehrzahl der Fälle […] bisher ein Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 [AufenthG] nicht festgestellt worden“ sei, 285 Fälle befänden sich noch in „vertiefter Prüfung“.
In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau kommt der Völkerrechtler Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstößt. Die dramatischen Auswirkungen auf die Familienangehörigen sind in diesem Artikel ebenfalls aus der Frankfurter Rundschau nachlesbar.
Schlimme Bedingungen für Rückkehrer:innen und Schutzbedürftige in Griechenland
In einem aktuellen Bericht zur Situation von Rückkehrern und Schutzberechtigten in Griechenland werden die strukturellen Hürden bei der Dokumentenbeschaffung in Griechenland, Unterkunft und Obdachlosigkeit, Zugang zum Arbeitsmarkt und den Bedingungen in der sog. Schattenwirtschaft, staatlichen Unterstützungsprogrammen und geschlechtsspezifischen Risiken für weibliche Schutzberechtigte und Rückkehrerinnen. Fehlende staatliche Absicherung, begrenzte Unterstützung, administrative Hürden, fehlende Dokumente, erschwerter Zugang zu Arbeit und Unterkunft sowie die Risiken informeller Ausweichstrategien verstärken sich gegenseitig und können prekäre Lebenssituationen verfestigen. Informelle Arbeit, inoffizielle Hostels oder Unterkunft bei Dritten bieten dabei keine verlässliche Grundlage für Unterkunfts- oder Existenzsicherung. Für Rückkehrer, insbesondere auch für Rückkehrerinnen, sowie für weibliche Schutzberechtigte bestehen zusätzliche Risiken und Einschränkungen, die die Gefahr unwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie von Gewalt und Ausbeutung erheblich erhöhen.
Veranstaltungen (nach Datum geordnet)
GEAS (Teil II) – AsylmanagementVerordnung- Ringvorlesung zum Flüchtlingsrecht
Veranstalter: Refugee Law Clinic Hannover
Inhalt: Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe wird die geplante Asylmanagementverordnung behandelt, mit der Zuständigkeiten innerhalb der Europäischen Union neu geregelt werden sollen. Kritisiert werden insbesondere Verschärfungen zulasten Schutzsuchender, eine weitere Externalisierung von Verantwortung sowie Risiken für den effektiven Zugang zu fairen Verfahren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen der Zuständigkeitsprüfung (Dublin-System) und die durch die Reform vorgesehenen Änderungen, der Umgang mit sogenannten Anerkannten-Fällen sowie Fragen zu Möglichkeiten und Grenzen der Asylverfahrensberatung.
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Montag, 06.07.2026, 18:00 – 20:00 Uhr, online
Weitere Informationen: Zur Anmeldung geht es hier.
Erste-Hilfe-Kurs (kostenlos)
Veranstalter: ASB Arbeiter-Samariter-Bund
Zielgruppe: Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die sich für einen Gesundheitsberuf interessieren und B 1-Deutschkenntnisse mitbringen
Zeit: Montag, 06.07.2026, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: ASB, Nähe Bismarckplatz in Mainz
Weitere Informationen: Anmeldungen per Email an: T.Arslan@asb-rp.de. Der Flyer findet sich hier.
Sanitätshelferlehrgang (kostenlos)
Veranstalter: ASB Arbeiter-Samariter-Bund
Zielgruppe: Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die sich für einen Gesundheitsberuf interessieren und B 1-Deutschkenntnisse mitbringen
Zeit: Dienstag, 07.07.2026 – Freitag, 17.07.2026, 09:00 – 17:00 Uhr (9tägig, Samstag und Sonntag frei)
Ort: ASB, Nähe Bismarckplatz in Mainz
Weitere Informationen: Anmeldungen per Email an: T.Arslan@asb-rp.de. Der Flyer findet sich hier.
Die Anhörung – Kernstück des Asylverfahrens
Veranstalter: Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Inhalt: Im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ widmet sich das Modul den rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Asylverfahrensberatung sowie ihrer praktischen Anwendung auf zwei besonders komplexe Fallkonstellationen: Schutzsuchende im Dublin-Verfahren und Personen, die in einem anderen EU-Staat bereits internationalen Schutz erhalten haben (sog. Anerkannte). Behandelt werden die Fragen:
- Wie gliedert sich die Anhörung in den Ablauf des Asylverfahrens ein?
- Wie sieht eine gute Anhörungsvorbereitung aus?
- Welche Rechte stehen Asylsuchenden bei der Anhörung zu und welche Pflichten haben sie?
- Wie läuft eine Anhörung ab und was sind gängige Fragen in der Anhörung?
- Welche Rechte stehen Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Kontext der Anhörung zu?
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Mittwoch, 08.07.2026, 09:00 – 13:00 Uhr online
Weitere Informationen: Zur Anmeldung geht es hier.
Die Formen des Schutzes in Deutschland – Prüfung des materiellen Flüchtlingsrechts durch das BAMF
Veranstalter: Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
Inhalt: Geboten wird ein Einblick in die Prüfung des materiellen Flüchtlingsrechts durch das BAMF im Rahmen des Asylverfahrens sowie ein Überblick über die verschiedenen Schutzformen nach völker-, europa-, und verfassungsrechtlichen Vorgaben (Asylgrundrecht, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz und nationale Abschiebungsverbote). Folgende Fragen werden geklärt:
- Wie läuft die Prüfung der Schutzformen durch das BAMF im Rahmen des Asylverfahrens ab?
- Welche verschiedenen Schutzformen gibt es und was sind die Voraussetzungen für die Schutzzuerkennung?
- Wie können sich besondere Schutzbedarfe auf Schutzstatus auswirken?
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Montag, 13.07.2026, 09:00 – 13:00 Uhr online
Weitere Informationen: finden sich hier.
Plenum – landesweites Vernetzungstreffen des Flüchtlingsrats RLP e.V.
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP e.V.
Inhalt: landesweite Vernetzungstreffen im Jahr 2026
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit: Dienstag, 25.08.2026, 09:00 – 15:00 Uhr
Ort: Drusussaal, Zitadelle Gebäude E, Mainz
Weitere Informationen: Anmeldung nicht erforderlich. Zugangsdaten und detaillierte Programme werden näher zu den Terminen bekannt gegeben. Vorläufige Informationen finden sich hier.
SAVE THE DATE
Plenum – landesweite Vernetzungstreffen des Flüchtlingsrats RLP e.V.
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP e.V.
Inhalt: landesweite Vernetzungstreffen im Jahr 2026. Das vorangegangenen fanden am 26.02. und 25.08. statt.
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Dienstag, 03.11.2026, 09:00 – 15:00 Uhr online
Weitere Informationen: Anmeldung nicht erforderlich. Zugangsdaten und detaillierte Programme werden näher zu den Terminen bekannt gegeben. Vorläufige Informationen finden sich hier.
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