Kulturbunt – konkret …
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Urteile
Benachrichtigungspflicht an Angehörige oder Vertrauenspersonen bei Anordnung von Abschiebehaft
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschlüssen vom 18.12.2023 (Az. 2 BvR 656/20, 2 BvR 1816/22, 2 BvR 1210/23): Die Anordnung von Abschiebehaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson verstößt gegen das Grundgesetz. Die Benachrichtigungspflicht soll ein spurloses Verschwinden inhaftierter Personen verhindern.
Flüchtlingseigenschaften für Frauen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
Grundsatzentscheidung des EuGH durch Urteil vom 16.01.2024 (Rs. C-621/21): Laut EuGH können Frauen nun auch insgesamt als „bestimmte sozialen Gruppe“ angesehen werden, wenn feststeht, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind. Die vollständige Kommentierung des Informationsverbundes findet sich hier.
Drittstaatenverfahren: keine Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 23.01.2024 (Az. 13 A 10945/22.OVG): Nicht vunerabel sind alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Sonderrisikofaktoren. Das Urteil bezog sich auf eine Familie mit dreijährigem Kind.
Gesetze
Verkündigung des sog. RÜCKFÜHRUNGSVERBESSERUNGSGESETZES am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt
Diverse Änderungen betreffen das AufenthG, AsylG und AsylbLG:
Erleichterung von Abschiebungen
Anwaltlich noch nicht vertretenen Personen ist bei freiheitsentziehenden Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam künftig ein/e fachkundige/r Pflichtanwält:in beizuordnen.
Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte sind künftig für 3 Jahre zu erteilen und zu verlängern.
Beschäftigungserlaubnis nach 6 statt bisher 9 Monaten für Personen mit Aufenthaltsgestattung während der Wohnpflicht in Landesaufnahmeeinrichtungen sowie für Personen mit Duldung
Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für AsylbLG-Bezieher:innen erst nach 3 Jahren (siehe auch Rundschreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 27.02.2024 sowie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und ausführlichere Analyse zur Verfassungswidrigkeit von Claudius Voigt / Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. aus Münster (GGUA)). Außerdem Übersicht von Claudius Voigt zu Möglichkeiten einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung trotz AsylbLG-Bezug
Allgemein zum Rückführungsverbesserungsgesetz siehe auch unten „Arbeitshilfen“!
Änderungen durch das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der FACHKRÄFTEEINWANDERUNG (FEG 2.0) seit 01.03.2024
neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG (siehe oben)
2 neue Formen der Aufenthaltserlaubnis für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG
Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis für Personen, die zwar nicht Fachkräfte sind, aber über ausgeprägte berufspraktische Erfahrung verfügen (jetzt auch außerhalb des Gebiets der Informations- und Kommunikationstechnologie)
Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für Personen unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft für Pflegehilfskräfte und kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung in Ergänzung zur Saisonarbeit
Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten
weitgehende Aufhebung von Spurwechselverboten bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung (z.B. Berufsausbildung, Studium, Sprachkurs und Anerkennungsmaßnahmen). Siehe dazu Hinweise zum sog. Spurwechsel light von Claudius Voigt / GGUA.
Erleichterungen beim Familiennachzug zu Fachkräften
Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zur Fachkräfteeinwanderung finden sich z.B. hier und zum Nachvollziehen der Änderungen im Vergleich zur Vorfassung vom 18.11.2023 hier. Siehe auch unten „Arbeitshilfen“!
Das Gesetz zur MODERNISIERUNG DES STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTS von Mitte Januar ist weiterhin nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Derzeit gilt weiter die alte Rechtslage. Zu den geplanten Regelungen siehe unten „Arbeitshilfen“!
Arbeitshilfen
„Das Dublin-Verfahren – Grundlagen, Verfahrensablauf und Praxistipps„ von Maria Bethke, Laura Kahlbaum und Kristina Pröstler: systematischer und umfassender Überblick über die Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung sowie Ablauf des Dublin-Verfahrens mit Darstellung der rechtlichen Grundlagen ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, Exkurse und Tipps sowie Tabellen und Schemata.
Übersicht zu den jüngsten gesetzlichen Änderungen mit Bezug zum Arbeitsmarktzugang, die Geflüchtete betreffen, und zum Rückführungsverbesserungsgesetz vom Arbeitsmarktprojekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“
Lesehilfe zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz von Kirsten Eichler/Projekt Q der GGUA.
Informationen
PASS[t]GENAU – Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte
Rheinland-Pfalz ist eine der beiden Modellregionen, in denen von Juli 2023 bis Januar 2026 Beratungsstrukturen zur Information und Begleitung von Einbürgerungsberechtigten und -interessierten aufgebaut werden sollen. Näheres findet sich hier.
Aufenthaltserlaubnis für Geduldete mit besonderen Integrationsleistungen
Rundschreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 30.01.2024 mit Aktualisierung der Allgemeinen Anwendungshinweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz:
§ 25b eröffnet die Möglichkeit, geduldeten ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben. Die Anwendungshinweise finden sich hier, die Aktualisierungen sind gelb hervorgehoben.
Drittstaatenfälle / international Schutzberechtigte aus GRIECHENLAND
Hinweis von PRO ASYL: Asylanträge international Schutzberechtigter aus Griechenland werden vom BAMF als unzulässig abgelehnt mit Hinweis auf das sogenannte HELIOS-Programm, das einzige aktuell in Griechenland existierende Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte. Dies obwohl Rückkehrer:innen in aller Regel keinen Zugang zu diesem Programm haben (erläuternde Infos dazu von 2021 hier, aktuellere Infos von Anfang 2023 auf Englisch hier).
Seit dem 01.01.2024 ist das Programm wegen fehlender Finanzierung nun komplett ausgesetzt. Ausführliche Informationen dazu sind der Presseerklärung unserer Partnerorganisation „Refugee Support Aegean“ (RSA) zu entnehmen (eine informelle Online-Übersetzung auf Deutsch findet sich hier).
Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der UKRAINE verlängert bis 04.03.2025
Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenhG (vorübergehender Schutz) für Vertriebene aus der Ukraine wurden per Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Dezember 2023 bis zum 04.03.2025 verlängert. Eine Verlängerung im Einzelfall ist nicht nötig. Individuell können sich aber Probleme mit z.B. Arbeitgeber:innen, Vermieter:innen ergeben, weil die Verlängerung bis zum 04.03. 2025 nicht im Ausweis ersichtlich ist.
Zu den relevanten Informationen des MFFKI inkl. mehrerer Informationstexte in englischer, ukrainischer und russischer Sprache geht es hier.
Die bisherige Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) wurde noch nicht verlängert.
Die bisherige UKRAINE-Aufenthalts-Übergangsverordnung des BMI sieht vor, dass Menschen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 04.03.2024 nach Deutschland eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, für bis zu 90 Tagen ab erstmaliger Einreise nach Deutschland keinen Aufenthaltstitel brauchen. Diese Frist sollte ihnen ermöglichen, in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu beantragen, den man ansonsten immer vorab aus dem Ausland beantragen muss. Die Übergangsverordnung hätte vom BMI verlängert werden müssen, damit Flüchtlinge aus der Ukraine diese Möglichkeit auch nach dem 04.03.2024 weiterhin haben. Das aber hat das BMI nicht getan. Es teilt mit, dass eine (rückwirkende) Verlängerung der Verordnung geprüft werde.
Nach Claudius Vogt / GGUA sei die Einreise bis zum Abschluss dieser Prüfung in vielen Fällen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen weiterhin visumfrei möglich (mit biometrischem Pass, ukrainischer ID-Karte, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine). Dies gelte allerdings nicht für Drittstaatsangehörige ohne Internationalen Schutzstatus in der Ukraine. Es gäbe bereits Berichte aus Beratungsstellen über Zurückweisungen an der deutschen Grenze und auch über die Einleitung von Strafverfahren wegen „unerlaubter Einreise“!
Einführung der Bezahlkarte
Nach Schreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 16.02.2024 wird die Bezahlkarte als guthabenbasierte Debit-Karte ohne Kontobindung ausgestaltet sein, die Bargeldabhebung an Geldautomaten ermöglicht. Ausgeschlossen sind der Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und Überweisungen ins In- oder Ausland. Für Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung entschieden, die Bezahlkarte im Rahmen der Leistungsgewährung in den landeseigenen AfAs nach dem AsylbLG einzuführen.
Das MFFKI strebt nach Abschluss des entsprechenden Vergabeverfahrens eine zeitnahe Einführung der Bezahlkarte an, d.h. im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2024. Dabei soll die Einführung auf kommunaler Ebene möglichst synchron erfolgen. Die Bezahlkarte des Landes soll technisch so gestaltet sein, dass sie auch beim Transfer aus der AfA in die Kommune bruchlos „mitgenommen“ werden kann.
Zur Höhe des monatlich abhebbaren Barbetrages ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Da im Bereich der Afas der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird, steht bereits fest, dass hier mittels der Bezahlkarte nur der notwendige persönliche Bedarf (soziokulturelles Existenzminimum) abgedeckt wäre.
Veranstaltungen (nach Datum)
“Miteinander statt gegeneinander: Wie Kommunikation zwischen Kommunalverwaltungen und Engagierten gelingen kann“
Veranstalter: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Inhalt: Anpackende Spontanität auf der einen Seite, Amtsschimmel auf der anderen Seite. So das gängige Klischee bei vielen, wenn man von Engagierten einerseits und Kommunalverwaltung andererseits spricht. Im Mittelpunkt des Online-Seminars steht die Frage, wie die Kommunikation zwischen Kommunalverwaltung und Engagierten gelingen kann, so dass beide Seiten gemeinsam an einem attraktiven Leben vor Ort arbeiten können.
Zielgruppe: Ehrenamtliche
Termin: Mittwoch, 27.03, 13:30 – 15:00 Uhr
Ort: Online
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos. Zur Anmeldung geht es hier .
Abendgespräch „So geht Integration …“
Veranstalter: Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V. (ÖFO)
Inhalt: Vielfach wird behauptet, dass die Integration und Teilhabe geflüchteter Menschen nicht gelinge. Das stimmt nicht, auch wenn es immer wieder Konflikte und Kontroversen gibt. Über die Erfolge auf beiden Seiten, wird kaum gesprochen. Die ÖFO macht solche positiven Erfahrungen und willn über sie reden. Dabei beteiligen sich engagierte Personen und Organisationen, und zwar Kulturbuntes Bodenheim, der Verein „Somalische Europäische Kooperation e.V. – SEKO“ aus Worms und die ÖFO.
Zielgruppe: alle
Termin: Dienstag, 16.04., 18:30 Uhr
Ort: Interkulturelles Bildungs- und Begegnungszentrum der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V., Berliner Straße 39a, 55 131 Mainz
Weitere Informationen: Zur Einladung geht es hier.
“Demokratie – Frieden – Gerechtigkeit” Podiumsdiskussion im Rahmen der Kommunal- und Europawahl 2024
Veranstalter: Institut zur Förderung von Bildung und Integration – INBI
Inhalt: Diskutiert wird zum einen über aktuelle Herausforderungen für unsere Gesellschaft, Demokratie, Frieden & Vielfalt und zum anderen über konkrete Belange der Mainzer:innen, u.a. Kitaplätze & Wohnsituation. Grußwort: OB Nino Haase, auf dem Podium: Vertreter:innen von SPD, CDU, Grünen/Bündnis 90, FDP und ÖDP. Nach der Diskussion informeller Austausch mit Imbiss.
Zielgruppe: alle
Termin: Donnerstag, 18.04., 16:30 Uhr (Einlass 16:00 Uhr)
Ort: Haus der Jugend, Mitternachtsgasse 8, Mainz
Weitere Informationen: Zur Einladung geht es hier.
Veranstaltungsreihe „Rassismus im Fokus“ Teil 3 – NACHHOLTERMIN
Veranstalter: MFFKI, AGARP, Initiativausschuss und lokale Kooperationspartner:innen
Inhalt: Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage „Über Rassismus reden: Wer spricht wie und wem wird zugehört?“. Autorin, Journalistin und Moderatorin Hadija Haruna-Oelker liest aus ihrem Buch „Die Schönheit der Differenz: Miteinander anders denken“ und steht anschließend für den Austausch über die Leitfrage der Veranstaltung zur Verfügung.
Zielgruppe: alle
Termin: Mittwoch, 08.05, 18:00-20:00 Uhr
Ort: Gewölbesaal des Alten Kaufhauses am Florinsmarkt, Peter-Altmeier-Ufer 44, Koblenz
Weitere Informationen: Zu mehr Infos und zur Anmeldung geht es hier.
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