Kulturbunter Newsletter März 2024

Kulturbunt Aktuell
Liebe kulturbunte Mitbürger:innen,

immer noch sind wir
demokratisch und vielfältig unterwegs. Auch am 10. März steuerte Kulturbuntes Bodenheim einen Redebeitrag zur Kundgebung im Dollespark bei – diesmal unter Beteiligung neuer Mitbürger (siehe unten Kulturbunt – aktiv … mit dem Link zur kulturbunten Rede).

Seit Anfang des Jahres gibt es eine
Reihe wichtiger Gesetzesänderungen, teilweise Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, teilweise aber auch Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit Hilfe der ständig fließenden und wertvollen Informationen des Initiativausschusses habe ich versucht, einen ersten Überblick zu schaffen. Die Neuerungen betreffen auch unsere neuen Mitbürger:innen in Bodenheim, Ihr findet sie unter Kulturbunt – konkret …

Ich wünsche allen schöne Feiertage mit viel Frühling und grüße Euch wie immer kulturbunt,
 
Manuela

Kulturbunt – coming soon …

+++ Termine +++ Termine +++ Termine +++ Termine +++ Termine +++


Jeden Mittwoch, 17:00-19:00 Uhr, Mittwochstreff im Haus der Vereine

Jeden 2. Mittwoch, 17:00-19:00 Uhr kommen zum Treff Anna und Kruschel zu den Kindern. Für die Termine bitte auf die aktuelle Einladung in der WhatsApp-Gruppe Treffpunkt Orgi achten!

26.03., 13:00 Uhr, Kinderolympiade im Haus der Vereine

27.03., 17:0 Uhr  Osteraktion für Kinder im Mittwochstreff, Essen gibt’s im Anschluss!

03.04, 19:00-21:00 Uhr Runder Tisch im Haus der Vereine

13.04., 11:00-13:00 Uhr Malkurs mit Maria Urban im Haus der Vereine

16.04., 18:30 Uhr „So geht Integration“ Gesprächsabend im Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrum der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V., zu Details siehe Kulturbunt – aktuell!

01.05. gemeinsame Eröffnung der Gartensaison. Herzliche Einladung an alle! Details folgen.
 
Kulturbunt – Kinder & Jugendliche …
Neues von den Kulturbunten Sprachförder:innen, die seit Spätjahr 2023 in den Bodenheimer Kitas vorlesend und unterhaltend aktiv sind, aus der AZ vom 09.03.2025:
Weitere Sprachförder:innen sind jederzeit willkommen!
Hier gilt tatsächlich: Viel hilft viel! Denn es gibt viel Unterstützungsbedarf.

Gerne melden bei Margareta Krämer (06135/6974)
oder unter kulturbuntes@bodenheim.de!

Kindertermine

alle 2 Wochen Mittwoch, 17:00-19:00 Uhr Kruschel-Aktion im Treff mit Anna


26.03., 13:00 Uhr, Kinderolympiade im Haus der Vereine

27.03., 17:00 Uhr „Wo ist das Osterei?“ Osteraktion für Kinder mit Gisela beim Mittwochstreff

13.04., 11:00-13:00 Uhr Malkurs mit Maria Urban im Haus der Vereine



Programm des Jugendbüros der VG für die Osterferien ist hier zu finden. Es gibt noch WENIGE freie Plätze!
 
Der regelmäßige Jugendtreff in Bodenheim (Dollesplatz 11) findet jeden Dienstag und Freitag, 16:30–21:00 Uhr, statt und ist offen für alle Jugendlichen im Alter von 10–16 Jahren. Mehr Infos und das Programmen findet Ihr hier.

Taschengeldbörse: Hier könnt Ihr Euch etwas dazuverdienen! Mehr Infos findet Ihr hier.

 

Bitte vormerken:

Pfingstferien: Das Programm wird schon im April im Nachrichtenblatt und unter https://vg-bodenheim.feripro.de veröffentlicht. Anmeldschluss am 02.05.2024!

Sommerferien:
Das Programm wird Anfang Juni im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Anmeldschluss am 27.06.2024!

 
Wer sich zeitig anmeldet, hat die beste Auswahl!
 
Kulturbunt – gesucht …
Wer macht mit beim Kinder- und Jugendfestival am Sonntag, 5. Mai?
Gesucht werden Ideen für Aktionen und Helferinnen und Helfer.
Bitte melden bei Anna (anna.vollhardt@onlinehome.de) oder in der WhatsApp-Gruppe Treffpunkt Orgi !
Kulturbunt – Frauen …

Sprachtreffs für Frauen bieten eine gute Möglichkeit, sich auf Deutsch zu unterhalten.
Sie finden im Haus Friesenecker, Rathausstr. 3, Bodenheim, statt. Zum Flyer geht es hier.

1) Die „Montagsfrauen“ für alle Frauen mit fortgeschrittenen Kenntnissen: Wir sind eine kleine Gruppe und heißen weitere Frauen herzlich willkommen!
Jeden Montag, 10:00-12:00 Uhr
2) Sprachtreff für Frauen mit A1/A2-Niveau: Ihr traut euch noch nicht so richtig, eure ersten Deutschsprachkenntnisse anzuwenden? Hier seid ihr unter euch – traut euch, Fehler zu machen!!! Wir wenden die im Sprachkurs gelernten deutschen Wörter an, lernen weitere kennen und üben einfache Unterhaltungen.
Jeden Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Bitte meldet euch bei Margareta Krämer über margareta.kraemer@gmx.de, Tel. 06135/6974 oder kommt einfach montags oder mittwochs im Haus Friesenecker vorbei!
Kulturbunt – aktiv …
 






Am 28.02. fand der erste Spiele-Abend für Erwachsene und Kinder mit Anna im Haus der Vereine statt. Die Veranstaltung soll auf jeden Fall wiederholt werden.
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Am 10.03. präsentierte die Bunte Bühne Bodenheim das Puppenspiel „Das Krokodil ist weg“ im vollen Haus der Vereine. Von 100 gebackenen Krodkodilen, die von Bäckerei Siener gespendet worden waren und nach der Aufführung an die Kinder verteilt wurden, gingen die meisten weg (Fotos rechts und unten).
 
 
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Noch am selben Abend des 10.03. wurde es dann wieder ernst bei der Teilnahme an der Demonstration für Solidarität, Menschlichkeit und Anstand im Dollespark. Den kulturbunten Redebeitrag von Nima, Mustafa und Norbert findet Ihr hier.

Bericht in der AZ vom 11.03.2024:
 
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Am 13.03. gab es eine Nachfeier des Weltfrauentags im Mittwochstreff mit schön dekorierten Tischen und einem Gläschen Sekt für die Frauen, die auch in der kulturbunten Arbeit den Löwenanteil stemmen.


 
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Am 15.03. war der Frühlingsbasar im Haus der Vereine wie immer gut besucht. Kleidung und Schuhe für Kinder und Erwachsene, Bettwäsche, Haushaltswaren, Geschirr und Spielzeug wurden kostenlos abgegeben. Unter Renates Leitung haben viele geholfen, u.a. Hien, Jaklin, Natalja, Natascha, Shilan, Tamara und Arnaud.

 
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Am 16.03. nahm eine Abordnung von Kulturbuntes Bodenheim  am Dreck-weg-Tag der Ortsgemeinde Bodenheim teil. Außer denen, die das Foto zeigt, halfen auch Zorab und Karen. Luft nach oben für den Rhine clean up 2024 oder den Dreck-weg-Tag 2025!
 

Kulturbunt – konkret
+++ Urteile & Entscheidungen +++ Gesetze +++ Arbeitshilfen +++ Infos +++ Veranstaltungen

Urteile

Benachrichtigungspflicht an Angehörige oder Vertrauenspersonen bei Anordnung von Abschiebehaft
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschlüssen vom 18.
12.2023 (Az. 2 BvR 656/20, 2 BvR 1816/22, 2 BvR 1210/23): Die Anordnung von Abschiebehaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson verstößt gegen das Grundgesetz. Die Benachrichtigungspflicht soll ein spurloses Verschwinden inhaftierter Personen verhindern.

Flüchtlingseigenschaften für Frauen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
Grundsatzentscheidung des EuGH durch Urteil vom 16.01.2024 (Rs. C-621/21): Laut EuGH können Frauen nun auch insgesamt als „bestimmte sozialen Gruppe“ angesehen werden, wenn feststeht, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind. Die vollständige Kommentierung des Informationsverbundes findet sich hier.

Drittstaatenverfahren: keine Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 23.01.2024 (Az. 13 A 10945/22.OVG): Nicht vunerabel sind alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Sonderrisikofaktoren. Das Urteil bezog sich auf eine Familie mit dreijährigem Kind.


Gesetze

Verkündigung des sog. RÜCKFÜHRUNGSVERBESSERUNGSGESETZES am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt
Diverse Änderungen betreffen das AufenthG, AsylG und AsylbLG:
Erleichterung von Abschiebungen
Anwaltlich noch nicht vertretenen Personen ist bei freiheitsentziehenden Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam künftig ein/e fachkundige/r Pflichtanwält:in beizuordnen.
Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte sind künftig für 3 Jahre zu erteilen und zu verlängern.
Beschäftigungserlaubnis nach 6 statt bisher 9 Monaten für Personen mit Aufenthaltsgestattung während der Wohnpflicht in Landesaufnahmeeinrichtungen sowie für Personen mit Duldung
Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für AsylbLG-Bezieher:innen erst nach 3 Jahren
 (siehe auch Rundschreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 27.02.2024 sowie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und ausführlichere Analyse zur Verfassungswidrigkeit von Claudius Voigt / Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. aus Münster (GGUA)). Außerdem Übersicht von Claudius Voigt zu Möglichkeiten einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung trotz AsylbLG-Bezug

Allgemein zum Rückführungsverbesserungsgesetz siehe auch unten „Arbeitshilfen“!

Änderungen durch das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der FACHKRÄFTEEINWANDERUNG (FEG 2.0) seit 01.03.2024
neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG (siehe oben)
2 neue Formen der Aufenthaltserlaubnis für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG
Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis für Personen, die zwar nicht Fachkräfte sind, aber über ausgeprägte berufspraktische Erfahrung verfügen (jetzt auch außerhalb des Gebiets der Informations- und Kommunikationstechnologie)
Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für Personen unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft für Pflegehilfskräfte und kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung in Ergänzung zur Saisonarbeit
Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten
weitgehende
Aufhebung von Spurwechselverboten bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung (z.B. Berufsausbildung, Studium, Sprachkurs und Anerkennungsmaßnahmen). Siehe dazu Hinweise zum sog. Spurwechsel light von Claudius Voigt / GGUA.
Erleichterungen beim Familiennachzug zu Fachkräften

Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zur Fachkräfteeinwanderung finden sich z.B. hier und zum Nachvollziehen der Änderungen im Vergleich zur Vorfassung vom 18.11.2023 hier. Siehe auch unten „Arbeitshilfen“!

Das Gesetz zur MODERNISIERUNG DES STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTS von Mitte Januar ist weiterhin nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Derzeit gilt weiter die alte Rechtslage. Zu den geplanten Regelungen siehe unten „Arbeitshilfen“!


Arbeitshilfen

Das Dublin-Verfahren – Grundlagen, Verfahrensablauf und Praxistipps von Maria Bethke, Laura Kahlbaum und Kristina Pröstler: systematischer und umfassender Überblick über die Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung sowie Ablauf des Dublin-Verfahrens mit Darstellung der rechtlichen Grundlagen ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, Exkurse und Tipps sowie Tabellen und Schemata.

Übersicht zu den jüngsten gesetzlichen Änderungen mit Bezug zum Arbeitsmarktzugang, die Geflüchtete betreffen, und zum Rückführungsverbesserungsgesetz vom Arbeitsmarktprojekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“

Lesehilfe zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz von Kirsten Eichler/Projekt Q der GGUA.


Informationen

PASS[t]GENAU – Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte
Rheinland-Pfalz ist eine der beiden Modellregionen, in denen von Juli 2023 bis Januar 2026 Beratungsstrukturen zur Information und Begleitung von Einbürgerungsberechtigten und -interessierten aufgebaut werden sollen. Näheres findet sich hier.

Aufenthaltserlaubnis für Geduldete mit besonderen Integrationsleistungen
Rundschreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 30.01.2024 mit Aktualisierung der Allgemeinen Anwendungshinweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz:
§ 25b eröffnet die Möglichkeit, geduldeten ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen
, wenn sie sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben. Die Anwendungshinweise finden sich hier, die Aktualisierungen sind gelb hervorgehoben.

Drittstaatenfälle / international Schutzberechtigte aus GRIECHENLAND
Hinweis von PRO ASYL:
Asylanträge international Schutzberechtigter aus Griechenland werden vom BAMF als unzulässig abgelehnt mit Hinweis auf das sogenannte HELIOS-Programm, das einzige aktuell in Griechenland existierende Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte. Dies obwohl Rückkehrer:innen in aller Regel keinen Zugang zu diesem Programm haben (erläuternde Infos dazu von 2021 hier, aktuellere Infos von Anfang 2023 auf Englisch hier).
Seit dem 01.01.2024 ist das Programm wegen fehlender Finanzierung nun komplett ausgesetzt. Ausführliche Informationen dazu sind der Presseerklärung unserer Partnerorganisation „Refugee Support Aegean“ (RSA) zu entnehmen (eine informelle Online-Übersetzung auf Deutsch findet sich hier).

Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der UKRAINE verlängert bis 04.03.2025
Die
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenhG (vorübergehender Schutz) für Vertriebene aus der Ukraine wurden per Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Dezember 2023 bis zum 04.03.2025 verlängert. Eine Verlängerung im Einzelfall ist nicht nötig. Individuell können sich aber Probleme mit z.B. Arbeitgeber:innen, Vermieter:innen ergeben, weil die Verlängerung bis zum 04.03. 2025 nicht im Ausweis ersichtlich ist.
Zu den relevanten Informationen des MFFKI inkl. mehrerer Informationstexte in englischer, ukrainischer und russischer Sprache geht es hier.

Die bisherige Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) wurde noch nicht verlängert.
D
ie bisherige UKRAINE-Aufenthalts-Übergangsverordnung des BMI sieht vor, dass Menschen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 04.03.2024 nach Deutschland eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, für bis zu 90 Tagen ab erstmaliger Einreise nach Deutschland keinen Aufenthaltstitel brauchen. Diese Frist sollte ihnen ermöglichen, in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu beantragen, den man ansonsten immer vorab aus dem Ausland beantragen muss. Die Übergangsverordnung hätte vom BMI verlängert werden müssen, damit Flüchtlinge aus der Ukraine diese Möglichkeit auch nach dem 04.03.2024 weiterhin haben. Das aber hat das BMI nicht getan. Es teilt mit, dass eine (rückwirkende) Verlängerung der Verordnung geprüft werde.
Nach Claudius Vogt / GGUA sei die Einreise bis zum Abschluss dieser Prüfung in vielen Fällen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen weiterhin visumfrei möglich (mit biometrischem Pass, ukrainischer ID-Karte, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine). Dies gelte allerdings nicht für Drittstaatsangehörige ohne Internationalen Schutzstatus in der Ukraine. Es gäbe bereits Berichte aus Beratungsstellen über Zurückweisungen an der deutschen Grenze und auch über die Einleitung von Strafverfahren wegen „unerlaubter Einreise“!

Einführung der Bezahlkarte
Nach Schreiben des MFFKI Rheinland-Pfalz vom 16.02.2024 wird die Bezahlkarte als guthabenbasierte Debit-Karte ohne Kontobindung ausgestaltet sein, die Bargeldabhebung an Geldautomaten ermöglicht. Ausgeschlossen sind der Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und Überweisungen ins In- oder Ausland. Für Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung entschieden, die Bezahlkarte im Rahmen der Leistungsgewährung in den landeseigenen AfAs nach dem AsylbLG einzuführen.
Das MFFKI strebt nach Abschluss des entsprechenden Vergabeverfahrens eine zeitnahe Einführung der Bezahlkarte an, d.h. im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2024. Dabei soll die Einführung auf kommunaler Ebene möglichst synchron erfolgen. Die Bezahlkarte des Landes soll technisch so gestaltet sein, dass sie auch beim Transfer aus der AfA in die Kommune bruchlos „mitgenommen“ werden kann.
Zur Höhe des monatlich abhebbaren Barbetrages ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Da im Bereich der Afas der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird, steht bereits fest, dass hier mittels der Bezahlkarte nur der notwendige persönliche Bedarf (soziokulturelles Existenzminimum) abgedeckt wäre.

 

Veranstaltungen (nach Datum)

Miteinander statt gegeneinander: Wie Kommunikation zwischen Kommunalverwaltungen und Engagierten gelingen kann“
Veranstalter: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Inhalt: Anpackende Spontanität auf der einen Seite, Amtsschimmel auf der anderen Seite. So das gängige Klischee bei vielen, wenn man von Engagierten einerseits und Kommunalverwaltung andererseits spricht. Im Mittelpunkt des Online-Seminars steht die Frage, wie die Kommunikation zwischen Kommunalverwaltung und Engagierten gelingen kann, so dass beide Seiten gemeinsam an einem attraktiven Leben vor Ort arbeiten können.
Zielgruppe: Ehrenamtliche

Termin: Mittwoch, 27.03, 13:30 – 15:00 Uhr
Ort: Online
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos. Zur Anmeldung geht es hier .

Abendgespräch „So geht Integration …“
Veranstalter:
Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V. (ÖFO)
Inhalt:
Vielfach wird behauptet, dass die Integration und Teilhabe geflüchteter Menschen nicht gelinge. Das stimmt nicht, auch wenn es immer wieder Konflikte und Kontroversen gibt. Über die Erfolge auf beiden Seiten, wird kaum gesprochen. Die ÖFO macht solche positiven Erfahrungen und willn über sie reden. Dabei beteiligen sich engagierte Personen und Organisationen, und zwar Kulturbuntes Bodenheim, der Verein „Somalische Europäische Kooperation e.V. – SEKO“ aus Worms und die ÖFO.
Zielgruppe: alle
Termin: Dienstag, 16.04., 18:30 Uhr
Ort:
Interkulturelles Bildungs- und Begegnungszentrum der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V., Berliner Straße 39a, 55 131 Mainz
Weitere Informationen: Zur Einladung geht es hier.

Demokratie – Frieden – Gerechtigkeit” Podiumsdiskussion im Rahmen der Kommunal- und Europawahl 2024
Veranstalter: Institut zur Förderung von Bildung und Integration – INBI
Inhalt: Diskutiert wird zum einen über aktuelle Herausforderungen für unsere Gesellschaft, Demokratie, Frieden & Vielfalt und zum anderen über konkrete Belange der Mainzer:innen, u.a. Kitaplätze & Wohnsituation. Grußwort: OB Nino Haase, auf dem Podium: Vertreter:innen von SPD, CDU, Grünen/Bündnis 90, FDP und ÖDP. Nach der Diskussion informeller Austausch mit Imbiss.
Zielgruppe: alle
Termin:
Donnerstag, 18.04., 16:30 Uhr (Einlass 16:00 Uhr)
Ort: Haus der Jugend, Mitternachtsgasse 8, Mainz
Weitere Informationen: Zur Einladung geht es hier.


Veranstaltungsreihe „Rassismus im Fokus“ Teil 3 – NACHHOLTERMIN
Veranstalter:
MFFKI, AGARP, Initiativausschuss und lokale Kooperationspartner:innen
Inhalt: Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage „Über Rassismus reden: Wer spricht wie und wem wird zugehört?“. Autorin, Journalistin und Moderatorin Hadija Haruna-Oelker liest aus ihrem Buch „Die Schönheit der Differenz: Miteinander anders denken“ und steht anschließend für den Austausch über die Leitfrage der Veranstaltung zur Verfügung.
Zielgruppe: alle
Termin: Mittwoch, 08.05, 18:00-20:00 Uhr
Ort: Gewölbesaal des Alten Kaufhauses am Florinsmarkt, Peter-Altmeier-Ufer 44, Koblenz
Weitere Informationen: Zu mehr Infos und zur Anmeldung geht es hier.



 
   
   

 



 
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