Kulturbunt – konkret …
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Urteile & Entscheidungen
Teilweise Rücknahme des Zulassungsstopps zu Integrationskursen
Der Zulassungsstopp zu Integrationskursen, der im Trägerrundschreiben des BaMF vom Februar 2026 mitgeteilt wurde und Asylbewerber:innen, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger betraf, wird wieder etwas aufgeweicht: Laut tagesschau online vom 12.05.2026 haben sich Vertreter von SPD-Bundestagsfraktion und Bundesinnenministerium nun auf einen Mechanismus geeinigt, der ab Juni auch wieder Menschen ohne gesicherte Bleibeperspektive die Kursteilnahme auf staatliche Kosten ermöglicht.
Der vorliegende Kompromiss sieht den Informationen zufolge eine Deckelung bei den Gesamtausgaben vor: Künftig soll es ein Kontingent von freiwilligen Teilnehmer:innen geben, bei dem die Kosten übernommen werden. Profitieren von dem Kontingent sollen insbesondere Flüchtlinge aus der Ukraine mit vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG und EU-Angehörige, die für den deutschen Arbeitsmarkt von Bedeutung sind. Dieses Kontingent soll an den jeweiligen Haushalt und die Finanzplanungen geknüpft sein. Wie viele Personen von dem jetzt ausgehandelten Kompromiss profitieren werden, wird also mit den jeweiligen Haushaltsplanungen zusammenhängen. Hier liegt künftig ein Hebel, um die Zugangszahl zu steigern – oder zu senken.
Dagegen sollen Geduldeten und Asylsuchenden wegen einer unterstellt fehlenden dauerhaften Bleibeperspektive als „Integrationsangebote“ Erstorientierungskurse (300 Unterrichtsstunden ohne Abschlussprüfung und ohne Möglichkeit der Zertifikaterlangung) unterbreitet werden, die ab November erheblich ausgebaut werden sollen.
Androhung der Abschiebung in den Herkunftsstaat trotz Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Staat gestattet
gemäß Urteilen vom 19.02.2026 (Az. 1 C 24.25 und 1 C 16.25) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Laut Pressemitteilung vom selben Tag entschied das BVerwG, dass die Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Staat es deutschen Behörden nicht verbietet, die Abschiebung in den Herkunftsstaat anzudrohen, wenn die Schutzberechtigten von Deutschland nicht in den anderen EU-Staat abgeschoben werden dürfen, weil dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Im konkreten Fall war den Kläger:innen in Griechenland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bzw. subsidiärer Schutz gewährt worden. Ihre später in Deutschland gestellten Asylanträge wurden vom BAMF abgelehnt und ihnen wurde die Abschiebung in ihr Herkunftsland (Republik Irak) angedroht.
Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis für Personen, denen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Flüchtlingseigenschaften zuerkannt wurden
gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24.03.2026 (Az. 1 C 6.25). Laut Pressemitteilung vom selben Tag haben Personen, denen in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und dort dementsprechend ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt worden war, bei Übergang der Verantwortung auf Deutschland nach dem Europäischen Übereinkommen vom 16.10.1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge keinen Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG als anerkannte Flüchtlinge (nach der Genfer Flüchtlingskonvention). Es darf also in Deutschland neu geprüft werden.
Gesetze
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Am 12.06.2026 tritt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Zum Überblick über die Änderungen geht es hier.
Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
wurde am 23.04.2026 von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet und am 28.04.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Änderung des SGBII jetzt rechtskräftig – das neue Grundsicherungsgeld
Auf Bundesebene hat das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze am 27.03.2026 nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Gesetzesänderungen werden weitreichende Auswirkungen auch auf Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie im SGB II-Bezug haben. Zu einer konsolidierten Lesefassung des SGB II von Tacheles e.V. geht es hier.
Der Großteil der Gesetzesänderungen, inklusive der Verschärfungen bei Sanktionen bei Meldeversäumnissen, tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Einige wenige Änderungen treten bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft und zwar die 100 %-Sanktionen bei Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit (§ 31a Abs. 7 und § 31b Abs. 3 SGB II neue Fassung).
Arbeitshilfen
Beratungshinweise zur „Unzumutbarkeit der Passbeschaffung“ von PRO ASYL
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung hat PRO ASYL Beratungshinweise für in Deutschland lebende Afghan:innen erarbeitet. Viele der Informationen sind auch auf Personen anderer Nationalitäten übertragbar: „In diesen Beratungshinweisen wird zunächst allgemein die Passpflicht erläutert und erklärt, was unter »Unzumutbarkeit der Passbeschaffung« zu verstehen ist. Dazu kommen praktische Hinweise, wie den Ausländerbehörden im individuellen Fall dargelegt werden kann, wieso die Passbeschaffung unmöglich beziehungsweise unzumutbar ist.“
Gemeinsam stark. Handreichung zur erfolgreichen humanitären Aufnahme in Kommunen
Die Aufnahme schutzbedürftiger Personen im Rahmen humanitärer Verfahren stellt Kommunen vor komplexe fachliche, rechtliche und organisatorische Herausforderungen – zugleich sind vielerorts wertvolle Erfahrungen, bewährte Lösungsansätze und engagierte Netzwerke schon vorhanden und können als good practice-Beispiele dienen. Die Handreichung macht vorhandenes Wissen aus Projektarbeit, Fachveranstaltungen, Netzwerken und kommunalen Initiativen sichtbar und bündelt dieses in praxisnahen Impulsen. Im Fokus stehen außerdem Hinweise zu rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten, u. a. nach §§ 22 und 23 AufenthG, Informationen zu Zuständigkeiten, Ressourcen und Kooperationsstrukturen sowie weiterführende Links zu Netzwerken, Handlungsleitfäden und Empfehlungen. Die Handreichung richtet sich an alle Akteur:innen, die auf kommunaler Ebene an Aufnahmeprozessen beteiligt sind.
Informationen
Verlängerung des Abschiebestopps in den Iran bis 14.07.2026
laut Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums (MFFKI) vom 14.04.2026. Vom Abschiebstopp in den Iran weiterhin ausgenommen sind Straftäter:innen, Gefährder:innen sowie Personen, bei denen ein besonderes Ausweisungsinteresse vorliegt.
Neue Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für das Handlungsfeld „Integration“ liegt unter der neuen Landesregierung von RLP beim von der CDU geführten Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr mit Achim Schwickert als zuständigem Minister.
Asylantragstellungen und Neueinreisen von Schutzsuchenden stark rückläufig – Anerkennungsquoten steigen
Die Zahl der bundesweit gestellten Asylerstanträge im 1. Quartal 2026 ist gegenüber dem 1. Quartal 2025 um 37,8 – 40,6 % je nach Berechnungsgrundlage zurückgegangen. Details finden sich für das 1. Quartal 2026 hier und für das 1. Quartal 2025 hier.
Dem enstspricht auch der Rückgang der Neuaufnahmen von Schutzsuchenden im 1. Quartal 2026 gegenüber denen 1. Quartal 2025 um 36 %. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich diesbezüglich aus rechnerischen Gründen ein leicht abweichendes Bild. Hier betrug der Rückgang der Neuzugänge von Schutzsuchenden im 1. Quartal 2026 (1.064 Neuzugänge) gegenüber dem 1. Quartal 2025 (1.496 Neuzugänge) lediglich 28,9 %.
Die bundesweite Gesamtschutzquote ist im 1. Quartal 2026 (31,96 %) gegenüber dem 1. Quartal 2025 (17,23 %) wie auch die bereinigte Gesamtschutzquote (37,11 % im 1. Quartal 2026 gegenüber 24,71 % im 1. Quartal 2025) deutlich angestiegen. Die bundesweiten Schutzquoten für die einzelnen Herkunftsländer gestalten sich wie folgt:
Afghanistan – 1. Quartal 2026: 74,91 % (81,95 %) | 1. Quartal 2025: 43,74 % (57,92 %)
Syrien – 1. Quartal 2026: 14,37 % (16,00 %) | 1. Quartal 2025: weitgehender Entscheidungsstopp (lediglich 13 inhaltliche Entscheidungen)
Türkei – 1. Quartal 2026: 12,88 % (14,44 %) | 1. Quartal 2025: 8,45 % (10,13 %)
Iran – 1. Quartal 2026: 27,21 % (33,19 %) | 1. Quartal 2025: 21,09 % (23,54 %)
Irak – 1. Quartal 2026: 27,98 % (31,32 %) | 1. Quartal 2025: 20,00 % (26,14 %)
Somalia – 1. Quartal 2026: 64,27 % (82 %) | 1. Quartal 2025: 54,11 % (81,30 %)
Eritrea – 1. Quartal 2026: 84,98 % (92,10 %) | 1. Quartal 2025: 67,61 % (75,71 %)
Sudan – 1. Quartal 2026: 58,31 % (100 %) | 1. Quartal 2025: 67,31 % (100 %)
Russische Föderation – 1. Quartal 2026: 4,62 % (7,35 %) | 1. Quartal 2025: 5,06 % (7,66 %)
Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) – 1. Quartal 2026: 76,64 % (85,13 %) | 1. Quartal 2025: 9,79 % (70 %)
Die vorstehend genannten Zahlen finden sich für das 1. Quartal 2026 hier und für das 1. Quartal 2025 hier verlinkt.
Neues Beratungsangebot für geflüchtete Mädchen und junge Frauen
Im Rahmen des Projekts „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen„ können durch vereinte Expertise und die Verbindung zu lokalen Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet auf schnellem Weg Ansprechparter:innen in der Nähe gefunden werden. Diese beraten und begleiten zu spezifischen Themen und Anliegen. Telefonisch ist das genderspezifische Beratungsangebot immer mittwochs, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr unter +49 30 82 09 743 – 0 oder allgemein unter beratung@b-umf.de erreichbar.
Digitales Lernzentrum für Frauen
Veranstalter: Beramí berufliche Integration e.V., Frankfurt
Inhalt: Der Kurs soll die Teilnehmerinnen mit digitalen Kompetenzen ausstatten, das eigene Selbstbewusstsein stärken, die Deutschkenntnisse verbessern und Orientierung und Begleitung durch das Projektpersonal sichern.
Zielgruppe: arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen mit Migrationshintergrund, die über keine oder geringe Computerkenntnisse verfügen.
Zeit: Kursbeginn mehrmals im Jahr, nächster Termin 10.08.
Ort: Nibelungenplatz 3 / City Gate, Frankfurt
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos, Anmeldung für 10.08. seit 04.05. möglich. Zum Flyer geht es hier, und mehr Infos gibt es auch hier.
Veranstaltungen (nach Datum geordnet)
Ausbildungsplatzbörse „Last Minute in deine berufliche Zukunft“
Veranstalter: Integrationsbüro der KV Mainz-Bingen in Kooperation mit der Jugendberufsagentur Mainz, der KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz, der HWK und IHK Rheinhessen
Inhalt: Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit, verschiedene Arbeitgeber und Berufsbranchen aus dem Kreis Mainz-Bingen kennenzulernen und sich diesen in kurzen Vorstellungsgesprächen zu präsentieren sowie sich über interessante Berufe zu informieren. Ergänzend bieten wir interaktive Aktionen an, wie zum Beispiel das Üben von Bewerbungsgesprächen. Eltern haben im Elterncafé Gelegenheit, sich mit Fachleuten auszutauschen. Im Idealfall ergibt sich aus den Gesprächen die Chance, noch in diesem oder aber im nächsten Jahr einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz bzw. eine Beschäftigung zu erhalten.
Zielgruppe: alle, die sich für eine Berufsausbildung, ein duales Studium oder Praktikum interessieren
Zeit: Donnerstag, 28.05.2026, 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: Ingelheim, Kreistagssaal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg- Rückert- Str. 11
Weitere Informationen: finden sich hier.
Netzwerktreffen des Netzwerks Kirchenasyl Rheinland-Pfalz/Saarland
Veranstalter: Netzwerks Kirchenasyl Rheinland-Pfalz/Saarland und Initiativausschuss Migrationspolitik in RLP
Inhalt: Im Mittelpunkt des Treffens steht das Thema GEAS und Kirchenasyl. Am 12.06.2026 tritt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Mit den neuen Regelungen gehen tiefgreifende Veränderungen im europäischen Asylsystem einher; zugleich bestehen an vielen Stellen noch erhebliche Unsicherheiten darüber, wie sich diese Reform konkret auswirken wird: Auf Schutzsuchende, auf das „Dublin-System“, auf Verfahrensrealitäten und nicht zuletzt auf die Praxis des Kirchenasyls. Wir wollen gemeinsam auf den aktuellen Stand schauen, offene Fragen diskutieren und mögliche Auswirkungen auf unsere Arbeit einordnen. Maria Bethke von der Diakonie Hessen wird das Treffen mit einem Fachvortrag begleiten und ihre Einschätzungen zu den anstehenden Veränderungen einbringen.
Zielgruppe: besonders Gemeinden mit Erfahrung im Kirchenasyl UND alle Interessierte
Zeit: Freitag, 29.05.2026, 15:00 – 18:00 Uhr
Ort: Mainz, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) der EKHN, Albert-Schweitzer-Straße 113–115
Weitere Informationen: finden sich hier.
Infoveranstaltung über die Ausbildungen: Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und Pflegefachkraft
Veranstalter: ASB
Inhalt: Ein junger Mann gibt Informationen zu:
- 1-jährige Ausbildung Altenpflegehilfe
- 3-jährige Ausbildung Pflegefachkraft
- Ablauf der Bewerbung für die Ausbildung
- Tätigkeit als Krankenpflegehelfer
- Was hat ihm in der Ausbildung geholfen? Was war schwierig?
Zielgruppe: Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die sich für einen Gesundheitsberuf interessieren
Zeit: Samstag, 13.06.2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Ort: Mainz, ASB, Nähe Hauptbahnhof
Weitere Informationen: Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich bei (Frau) Tülay Arslan, ASB Landesverband RLP e.V. Telefon 06131 – 9779 36, Email: T.Arslan@asb-rp.de Nach Anmeldung erfolgen weitere Informationen per Email. Zur Einladung geht es hier.
Marche des Parapluis
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP e.V. und andere Organisationen
Inhalt: Demonstrationszug anlässlich des Weltflüchtlingstags unter bunten Regenschirmen als Symbol für den Schutz, der allen Menschen gewährt werden müsste. Diesjähriges Motto: Say it loud – Say it clear! Refugees are welcome here. Außerdem: Redebeiträge, Infostände, Eis und Livemusik.
Zeit: Samstag, 20.06.2026, 11:00 – 15:00 Uhr
Ort: Mainz, Treffpunkt Hauptbahnhof – Vorplatz, Ende: Helmut-Kohl-Platz
Weitere Informationen: finden sich hier.
Alle, die es nicht nach Mainz schaffen, sind eingeladen, sich an der Foto-Aktion des Flüchtlingsrats zu beteiligen: Diese Aktion gab es bereits 2022, als der Marche des Parapluies zum ersten Mal stattfand. Spannt Eure Schirme in Eurem Ort auf, macht davon ein Foto und sendet es an den Flüchtlingsrat per E-Mail oder über Signal an 015757211742 zu.
SAVE THE DATES
Plenum – landesweite Vernetzungstreffen des Flüchtlingsrats RLP e.V.
Veranstalter: Flüchtlingsrat RLP e.V.
Inhalt: landesweite Vernetzungstreffen im Jahr 2026. Das erste fand am 26.02.2026 statt.
Zielgruppe: alle Interessierten
Zeit & Ort: Immer Dienstag, 25.08.2026 in Mainz, 03.11.2026, digital, 09:00 – 15:00 Uhr
Weitere Informationen: Anmeldung nicht erforderlich. Zugangsdaten und detaillierte Programme werden näher zu den Terminen bekannt gegeben. Vorläufige Informationen finden sich hier.
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