Kulturbunt – konkret …
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Informationen
Syrische Pässe und Unterschriften (Nur relevant für Personen, die syrische Mitbürger:innen begleiten!)
Bundesinnenministerium (BMI) an Länder am 11.03.2024:
Die syrische Botschaft informierte am 07.12.2023 darüber, dass zum 01.01.2024 dem syrischen ePass (Modell 2024) das Merkmal „Unterschrift des Passinhabers“ hinzugefügt wurde. Er kann nach Kenntnis des BMI auch online und „by proxy“ beantragt werden und sieht im Gegensatz zum Modell 2023 eine Unterschrift des Passinhabers auf Seite 3 vor.
Das BMI anerkennt den ePass der Arabischen Republik Syrien (Modell 2024) vorläufig und befristet bis zum 30.09.2024, soweit die Unterschrift des Passinhabers/der Passinhaberin auf Seite 3 geleistet wurde und die Identität hinreichend gesichert ist. Es weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Regelung nur auf SYR ePässe des Modells 2024 beschränkt. Syrische ePässe des Modells 2023 werden demgegenüber weiterhin vorläufig bis zum 31.07.2024 und nur unter der Voraussetzung anerkannt, dass die Unterschrift des Passinhabers/der Passinhaberin auf einer weiteren Passseite vor einer syrischen Behörde oder einem syrischen Konsulat nachgeholt wird und die Identität hinreichend geklärt ist.
Die lediglich vorläufige Anerkennung berührt nach Auffassung des BMI nicht die Möglichkeit, ein längerfristiges Visum bzw. einen längerfristigen Aufenthaltstitel entsprechend der Gültigkeitsdauer des Passes auszustellen. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Intgration hat die Ausländerbehörden des Landes per Mail über die Ausführungen des BMI zu syrischen ePässen informiert.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des BMI wurde bisher nicht vor Ablauf des zuletzt geltenden Einreisestichtages (04.03.2024) verlängert. Laut Niedersächsischem Innenministerium unter Bezugnahme auf entsprechende Informationen aus dem BMI soll die Verordnung nun doch über den 02.06.2024 hinaus nochmals verlängert werden. Rückwirkend sollen hiervon auch Einreisen nach dem 04.03.2024 erfasst werden. Siehe auch Hinweise im letzten Newsletter vom 24.03.2024 unter Kulturbunt – konkret ….
Ukraine: Job-Turbo-Programm
Die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz sowie das Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main haben Mitte März 2024 in einem gemeinsamen Schreiben geflüchtete Ukrainer:innen über die Aktivitäten und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Job-Turbo-Programmes informiert. Dies soll die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtern und beschleunigen. Hier finden sich die begleitende Pressemitteilung sowie das Schreiben in deutscher und ukrainischer Sprache. Es wird gebeten, diese Informatioen an ukrainische Ratsuchende weiterzuleiten.
Einkommenssteuererklärungen – Erstattungen an Geflüchtete
Allgemein: Nur wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro) liegen, muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Eine Steuererklärung lohnt sich für fast alle arbeitenden Geflüchteten, die meist die Steuerklasse 1 haben. Liegt das Jahreseinkommen nicht nennenswert unter dieser Summe, lohnt sich eine Einreichung dennoch, wenn die Person Ausgaben für Fahrtkosten oder Dienstkleidung z.B. hatte.
Steuerklärungen können auch (aktuell) rückwirkend für die vergangenen Jahre ab 2020 eingereicht werden. Formulare dafür findet man im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums hier. Für die Singles benötigt man nur den Mantelbogen, Anlage N und Vorsorgeaufwand sowie den Jahresbescheid des Arbeitgebers.
Wenn Geflüchtete Schulden auf ihrem Bürgerkonto haben (Mietrückstände, Essensgeld etc.), überweist das Finanzamt die Steuerrückzahlung automatisch auf dieses VG-Bürgerkonto. Darauf wird in einem Bescheid hingewiesen.
Es lohnt sich durchaus, die einbehaltene Summe zu kontrollieren. Am besten in der Abteilung Asyl bitten, ein Personenkontoauszug der betreffenden Person zu erstellen, der dann mit dem Bürgerkonto abgeglichen wird. Nicht immer legen die (ehemaligen) Bewohner:innen sämtliche Forderungen oder Eingänge vor, so dass es zu Differenzen zwischen den beiden Systemen (Finanzamt/VG) kommen kann.
Für Rückfragen steht Kathrin Keller der Abteilung Asyl gern zur Verfügung.
Veranstaltungen (nach Datum)
Auf den Spuren der Demokratie in Mainz – Stadtführung
Inhalt: Anlässlich des 75jährigen Bestehens des Grundgesetzes führt dieser Stadtrundgang an sechs Stationen durch zwei Jahrhunderte der städtischen Demokratiegeschichte von Mainz. Dabei werden der Kampf für Menschen- und Freiheitsrechte, aber auch die Rückschritte und Einschnitte auf dem Weg zu unserer heutigen Gesellschaft nachgezeichnet.
Zeit: Mittwoch, 22.05., 17:00 Uhr (ca. 90 Minuten)
Ort: Treffpunkt am Haus des Erinnerns, Flachsmarktstraße 36, Mainz
Weitere Informationen: Teilnahmegebühr 5,- Euro, Anmeldung unter martina.schott@ekhn.de, 06136-9269621. Der Flyer findet sich hier.
Noch kannst du … Menschen- und Flüchtlingsrechte verteidigen!
Inhalt: Die Versprechen des Grundgesetzes, die eigentlich Garantien sind, gelten längst nicht mehr für alle – schon gar nicht für Menschen, die unter seinem Dach Schutz vor Krieg, Gewalt und Verfolgung suchen.
Von Rechtsaußen droht im Wahljahr 2024 zudem ein Generalangriff auf alle Verfassungsgüter, die einer völkisch-nationalistischen Ideologie im Wege stehen. Zeit also, darüber nachzudenken, was alles auf dem Spiel steht, welchen konkreten Gefahren zentrale demokratische Rechte und Prinzipien derzeit ausgesetzt sind und wie wir Grund- und Menschenrechte trotz alledem gegen die aktuellen Anfeindungen verteidigen können.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht dabei das Flüchtlings- und Asylrecht. Denn dort setzt Rechtsaußen den Hebel seiner allgemeinen Demokratie- und Menschenrechtsfeindlichkeit an und stößt damit auf Widerhall auch in demokratischen Parteien.
Zeit: Donnerstag, 23.05., 11:00 – ca. 19:00 Uhr
Ort: Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt
Weitere Informationen: Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich bis 12.05. Details zu Programm und Anmeldung finden sich hier.
Einigkeit und Recht und Freiheit“ – Ein-Mann-Theaterstück zur Zeit vom Vormärz bis zur Revolution 1848/49 von und mit Tino Leo
Inhalt: Der Freiheitskämpfer der ersten Stunde und Abgeordnete der Paulskirchenversammlung Adam von Itzstein wird wegen Hochverrat gesucht und ist auf der Flucht. Er nimmt das Publikum mit auf seine Reise durch den Vormärz und zur Revolution 1848/49. Die Lebensgeschichten der Menschen von damals, die während des Stückes zu Worte kommen, zeugen von Mut, Solidarität und langem Atem, die es alle braucht, die Welt zum Besseren zu verändern.
Zeit: Donnerstag, 23.05., 19:00 Uhr
Ort: Stadtpark Nierstein
Weitere Informationen: Eintritt 7,- Euro, Karten ausschließlich an der Abendkasse. Ein Flyer findet sich hier.
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